Neubau Mehrzweckhalle Lahde - Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 404 2023 Pe
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrzweckhalle Lahde - Elektroarbeiten
Neubau Mehrzweckhalle Lahde - Elektroarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Elektroanlage wird in den verschiedenen Bereichen einer Mehrzweckhalle errichtet. Die einzelnen Bereiche sind unterteilt in Umkleide, Halle mit Zuschauerrängen, Foyer mit Kiosk und einem Vereinsheim. Die Beleuchtungsanlage wird über DALI gesteuert und erhält eine Anbindung an die GLT. Die Beleuchtung wird hauptsächlich durch eine Präsenzsteuerung geschaltet. In dem Objekt wird ein flächiges WLAN-Netz aufgebaut, dieses Netz wird aus mehreren Datenschränken versorgt. Die Anbindung der Datenschränke erfolgt via Glasfaser. Das Gesamtobjekt wird mit einer automatischen Brandmeldeanlage gem. DIN14675 im Schutzumpfang Kat. 1 ausgestattet. Im Verlauf der Notausgänge werden hinaus manuelle Druckknopfmelder vorgesehen. Das Objekt wird mit einer Alarmierungsanlage nach DIN 14675 ausgestattet. Diese wird als Sprachalarmierungsanlage mit einer Alarmierung unter Berücksichtigung weiterer sprachlicher Weisung hergestellt. Auf dem Dach der Mehrzweckhalle wird eine PV-Anlage errichtet mit einer Leistung von ca. 132 kWp. Die Ausrichtung der Anlage ist Ost-West.
Nebenangebote sind nur bei Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.