Erweiterung der Gesamtschule Verl: Lüftungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VGH-I-2023-10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Gesamtschule Verl: Lüftungsanlage
Lüftungsanlage
Verl, DE
- Drei zentrale Lüftungsgeräte (davon zwei in Untergeschoss und eines auf dem Gebäudedach)
- Insgesamt 26 dezentrale Lüftungsgeräte für die Unterrichteräume
- Eine Kältemaschine für die Veranstaltungsräume
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass er im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der IHK eingetragen oder zu keiner Eintragung verpflichtet ist. Bei Eintragung im Handelsregister hat der Bieter mit dem Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen.
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) Angaben zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen, soweit die Umsätze Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung (gem. Ziff. III.1.1 bis III.1.3 dieser EU-Bekanntmachung, einschließlich dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Ziff. VI.3 dieser EU-Bekanntmachung) durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder das ausgefüllte Formblatt 124 (Eignung), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
- oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Als Mindestanforderung sind zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen anzugeben. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand sowohl von der Art als auch vom Umfang her dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt.
Folgende Angaben pro Referenz sind gefordert:
1. Bezeichnung der Leistung / Kurzbeschreibung
2. Auftraggeber mit Anschrift
3. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail)
4. Leistungserbringung als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachauftragnehmer
5. Ort der Leistung
6. Leistungszeitraum
7. Nettoauftragswert in EUR
Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, unter Angabe der Berufsgenossenschaft.
Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe Hinweise in Ziff. III.1.2) dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Mit dem Angebot einzureichen sind die im Formblatt 124 der Stadt Verl abgefragten Eigenerklärungen über fehlende zwingende und fakultative Ausschlussgründe zu den §§ 123, 124 GWB, § 23 AEntG, § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III, § 21 SchwarzArbG und §§ 19 Abs. 3, 21 MiLoG. Dazu gehören u.a. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen des Bieters gem. § 123 GWB, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen, und dass insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgeführten Taten erfolgt sind, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Und Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, insbesondere dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (Nr. 2), dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (Nr. 2), dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien abgegeben hat (Nr. 8). Details siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 124 (Eignung) der Stadt Verl. Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe Hinweise in Ziff. III.1.2) dieser Bekanntmachung.
2) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
3) Der Bieter hat mit dem Angebot im Formblatt 124 anzugeben, ob eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorliegt, und bejahendenfalls eine aktuelle Freistellungsbescheinigung einzureichen.
4) Mit dem Angebot einzureichen ist ferner die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren). Details siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB