Neubau Wassergewinnungsanlage Los 6 - Technische Ausrüstung Brunnen + UEE
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wtl-wasser.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wassergewinnungsanlage Los 6 - Technische Ausrüstung Brunnen + UEE
Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land (WTL) betreibt im Ortsteil Ibbenbüren/Dörenthe das Wasserwerk Dörenthe einschließlich dem Brunnenfeld am Daßmannweg. Die Förder- und Aufbereitungsmenge der bestehenden Anlage soll von derzeit 380 cbm/h auf rund 720 cbm/h erhöht werden. Dazu wird der Neubau einer Wasseraufbereitungsanlage (WAA) sowie einer Wassergewinnungsanlage (WGA) erforderlich. Zeitgleich wird die Oberflächenwasserentnahme an der Glane in Saerbeck durch eine neue am Dortmund-Ems-Kanal in Dörenthe ersetzt.
Es wurden bereits 23 Vertikalbrunnen sowie 10 zusätzliche Sickerschlitzgräben auf dem bestehenden Brunnenfeld neu errichtet. Die zugehörigen Brunnenabschlussbauwerke und der Rohrleitungsbau befinden sich zurzeit im Bau und werden bis zur 15. KW 2023 fertig erstellt sein. Eine Inbetriebnahme der neuen WGA ist für Ende 2023 vorgesehen.
Gegenstand der Baumaßnahme ist die anlagen- und rohrtechnische Ausrüstung der 23 Vertikal- und 1 Horizontalbrunnen einschließlich des Technikgebäudes für die Unterirdische Enteisenung (UEE):
- Lieferung und Einbau von 24 Unterwassermotorpumpen
- Lieferung von 2 Reserve-Unterwassermotorpumpen
- Lieferung und Einbau von 4 Förderpumpen (2x UEE, Strahlpumpe, Markfrüchtepumpe)
- Lieferung und Eimbau von Brunnensteigleitung (Einbaulängenbereiche von ca. 12m bis ca. 21m (in 2m und 4m - Einzelrohrlängen)
- eine Aufbereitung zur Unterirdischen Entmanganung und Enteisenung (UEE)
- Erneuerung der Technischen Ausrüstung des Horizontalbrunnen Mitte
Ibbenbüren - Dörenthe, Daßmannweg
Anlagen- und rohrtechnische Ausrüstung der 23 Vertikal- und 1 Horizontalbrunnen einschließlich des Technikgebäudes für die Unterirdische Enteisenung (UEE).
Bedingt durch Störradien zur Brutzeit der angesiedelten Vogelarten kann die örtliche Bauleistung nicht an allen Brunnenstandorten in dem nachstehenden Zeitraum erfolgen: Vom 03.04.2023 bis zum 21.08.2023.
Mit dem UNB wurde vereinbart, dass in den Teilbereichen, die nicht von den Störradien betroffen sind, die Bauleistungen erbracht werden können. Unter Berücksichtigung und Optimierung der örtlichen Montagetermine können rund 60 % der Brunnenabschlussbauwerke in der Brutzeit außerhalb der Störradien ausgebaut werden. Vom Bieter ist ein Bauzeitenplan zu erstellen und einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Osterwald
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.