Rahmenvereinbarung Sachverständigenleistungen Leit- und Sicherungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 068-23-E15
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Sachverständigenleistungen Leit- und Sicherungstechnik
im vorliegenden Fall wird eine Rahmenvereinbarung für Sachverständigenleistungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik ausgeschrieben.
rnv
Leistungen für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv):
Es werden 450 Stunden pro Jahr Sachverständigenleistungen ausgeschrieben. Dazu kommen Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit sowie Reisekosten.
Bei dem Aufkommen handelt sich um das geschätzte Aufkommen.
Höchstmengen sowie Mindestmengen sind in den Vergabeunterlagen näher bezeichnet.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Einzelabrufvertrags gilt, dass der AN die Vergütung aus diesem Vertrag entsprechend seines Angebots erhält. Die angebotenen Stundensätze gelten für alle durch den Auftraggeber abgerufenen Mengen (bis zur Höchstmenge).
MV
Leistungen für die Mannheimer Verkehr GmbH (MV):
Es werden 450 Stunden pro Jahr Sachverständigenleistungen ausgeschrieben. Dazu kommen Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit sowie Reisekosten.
Bei dem Aufkommen handelt sich um das geschätzte Aufkommen.
Höchstmengen sowie Mindestmengen sind in den Vergabeunterlagen näher bezeichnet.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Einzelabrufvertrags gilt, dass der AN die Vergütung aus diesem Vertrag entsprechend seines Angebots erhält. Die angebotenen Stundensätze gelten für alle durch den Auftraggeber abgerufenen Mengen (bis zur Höchstmenge).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) nach. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Auszug für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Dazu muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgeben, dass er über die erforderlichen
finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch)
aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit je Los sind mit dem Angebot Referenzprojekte
anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf
Art und Umfang in der Lage ist.
Der Bieter hat dazu Referenzprojekte anzugeben, die den unter (a) bis (d) genannten Anforderungen genügen.
Ausreichend ist eine Referenz je Anforderungsbereich. Es ist auch möglich, mit einer Referenz mehrere
Anforderungsbereiche abzudecken. Es ist aber auch möglich, mehrere Referenzen zum Nachweis der Anforderungen in den jeweiligen Anforderungsbereiche ((a) bis (d)) einzureichen. Die Erfüllung der Anforderungen in den Bereichen (b) bis (d) können dabei mit bis zu jeweils 3 Referenzen belegt werden.
Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht worden sind. Für die
Angabe der Referenzen hat der Bieter das zur Verfügung gestellte Formular B.VIII.1 zu verwenden. Der Bieter
hat je Referenz die in dem Formular geforderten Angaben zu machen, insbesondere: Rolle des Bieters im
Referenzprojekt, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung der Leistung,
Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben zu den Kriterien anhand derer die Vergleichbarkeit mit dem
vorliegenden Auftrag bewertet wird. Bitte reichen Sie die Detailbeschreibung der Referenzen über gesonderte Anlagen ein, deren Struktur den in der Tabelle geforderten Angaben entspricht. Bitte geben Sie bei der jeweiligen Kurzbeschreibung an, ob diese den BOStrab oder ESBO Bereich betreffen, das Auftragsvolumen (in Euro), den ca. Prüfaufwand (in Std.), ob (Teil)-Leistungen in Nacht- oder Wochenendarbeit erbracht wurden (wenn ja, bitte um Angabe Umfang), Leistungsumfang (geprüfte Anlagenart, Hersteller + Anlagentyp, Anzahl Stelleinheiten, eingesetzte Komponenten), angewandte Prüfgrundlagen.
(a) Referenz Stellwerkstechnik der Firma Alstom
Referenz, die fundierte Kenntnisse in der Stellwerkstechnik der Firma Alstom (ehemals Bombardier
Transportation) mit dem Typ EBI Lock 500 und deren eingesetzte Komponenten, belegt.
(b) Referenz Bahnübergangssicherungsanlagen der Firmen Pintsch, Scheidt & Bachmann sowie Siemens
Referenz, die Erfahrungen in Projekten mit Bahnübergangssicherungsanlagen der Firmen Pintsch, Scheidt & Bachmann sowie Siemens belegt.
(c) Referenz Fahrsignalanlagen nach §21 BOStrab der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens
Referenz, die Erfahrungen in Projekten mit Fahrsignalanlagen nach §21 BOStrab der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens belegt.
(d) Referenz Einzelweichensteuerungen der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens
Referenz, die fundierte Kenntnisse in Einzelweichensteuerungen der Firmen Stadler Signalling Deutschland, Hanning & Kahl sowie Siemens belegt.
Des Weiteren hat der Bieter je Los zu erklären, dass die bei ihm eingesetzten Personen die Kriterien der VDV-Mitteilung 3317 "Auswahl und Einsatz von Sachverständigen für Bahnanwendungen" aktueller Stand erfüllen. Es sind die Fachkenntnisse im Sachgebiet „Signaltechnische Anlagen“ obligatorisch.
Darüber hinaus verlangt der Auftraggeber je Los eine Akkreditierung der LEA Baden-Württemberg für das Sachgebiet "Signaltechnische Anlagen" sowie die Eintragung als sachkundige Person bei der TAB Baden-Württemberg. Auf gesonderte Anforderung ist dies dem Auftraggeber nachzuweisen.
Der Bieter hat zu erklären, dass die Akkreditierung der LEA Baden-Württemberg für das Sachgebiet "Signaltechnische Anlagen" sowie die Eintragung als sachkundige Person bei der TAB Baden-Württemberg vorliegen.
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen
Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, §
98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle der Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen
Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch
nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in
dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe
in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens
anzugeben sind sowie die Eigenerklärungen in Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit abzugeben sind.
Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu
verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten
Auftragsunterlagen beiliegt.
d) unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen
nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
e) unterschriebene Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz
erfasst werden.
f) Eigenerklärung zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "Erste
Informationen zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen vom 8. April 2022".
Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher
Sprache einzureichen. Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bieter zusammen mit dem Original
eine beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom
Bieter zu tragen. Der Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten
Nachweise und Erklärungen.
siehe Auftragsunterlagen
siehe Auftragsunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Mit dem Angebot hat der Bieter zu erklären (No Spy-Erklärung), dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage
ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu
behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche
Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der
Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten
bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen wird der Bieter die Vergabestelle auf
die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Der Bieter wird die Vergabestelle – nach Zuschlag den Auftraggeber – sofort schriftlich benachrichtigen,
wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für den Bieter eine Notwendigkeit oder
Verpflichtung entsteht oder der Bieter eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der
beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde
oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer
mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag
eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig
bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform, damit Sie unmittelbar über Änderungen
oder Antworten zu eingehenden Bieterfragen informiert werden können
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de