Planung, Herstellung, Lieferung, Errichtung sowie Inbetriebsetzung und betriebsbereite Übergabe von Umspannwerken, Betriebs- und Verwaltungsgebäude und Freileitungen in der Hoch- und Höchstspannung
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Herstellung, Lieferung, Errichtung sowie Inbetriebsetzung und betriebsbereite Übergabe von Umspannwerken, Betriebs- und Verwaltungsgebäude und Freileitungen in der Hoch- und Höchstspannung
Schlüsselfertige Montage von Freileitungssystemen im Projekt Badische Rheinschiene
Badische Rheinschiene
Schlüsselfertige Montage von Freileitungen und Bewirtschaftung einen Lagers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlüsselfertige Montage von Freileitungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
TransnetBW GmbH hat ein Lieferantenmanagementsystem eingeführt. Eine Teilnahme am EU-Qualifizierungssystem basierend auf den Vorgaben der SektVO ist ausschließlich über das Lieferantenportal der TransnetBW GmbH möglich. Um an unseren EU-Ausschreibungen teilnehmen zu können, registrieren Sie sich bitte auf https://lieferantenportal.transnetbw.de und pflegen Sie Ihre Qualifizierung ein. Nach Freigabe der Zusicherung füllen Sie bitte im Qualifizierungsfragebogen den allgemeinen Teil aus anschließend bearbeiten Sie die Gewerke für welche Sie bei Transnetbw GmbH tätig sein wollen. Die geforderten Nachweise und weitere Unterlagen können direkt im Portal hochgeladen bzw. mit dem Einkauf ausgetauscht werden. Ein Lieferantenhandbuch, welches Ihnen beim Bedienen des Portals helfen soll ist im Lieferantenportal derTransnetbw GmbH hinterlegt.
Neu ist die Qualifizierung von Hoch- und Tiefbauarbeiten mit Ausbaugewerken in unseren Umspannwerken, Betriebs- und Verwaltungsgebäuden. Eine Qualifizierung für den Bau von Umspannwerken ohne den fachspezifischen Teil Elektrotechnik ist jetzt möglich. Interessierte Unternehmen können sich bewerben.
Im Qualifizierungsfragebogen für das Gewerk "Hoch- und Tiefbauarbeiten mit Ausbaugewerken" gab es außerdem Änderungen der Kriterien für die Qualifizierung. Bereits nach dem bestehenden Qualifizierungssystem für dieses Gewerk qualifizierte Unternehmen müssen die Einhaltung der geänderten Kriterien nachweisen.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).