Virtualisierungsserver für GPU-Anwendungen in der Lehre Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1.1-L0566/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hshl.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hshl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Virtualisierungsserver für GPU-Anwendungen in der Lehre
Lieferung und Montage eines Virtualisierungsservers für GPU-Anwendungen in der Lehre
Virtualisierungsserver Cluster
Hochschule Hamm-Lippstadt Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3 59557 Lippstadt HSHL Campus Lippstadt, Geb. L2.1, Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3, 59557 Lippstadt
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung eines Virtualisierungsservers (Neugerät), der mit GPU-Rechenbeschleunigern ausgestattet ist, und der in den Bereichen Kryptographie, IT-Sicherheit, Machine Learning/KI und Big Data in der Lehre eingesetzt werden soll. Die losweisen technischen Spezifikation ergeben sich aus der Unterlage "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver Cluster" bzw. "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver FPGA" bzw. "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver KI ML"
Virtualisierungsserver FPGA
Hochschule Hamm-Lippstadt Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3 59557 Lippstadt HSHL Campus Lippstadt, Geb. L2.1, Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3, 59557 Lippstadt
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung eines Virtualisierungsservers (Neugerät), der mit GPU-Rechenbeschleunigern ausgestattet ist, und der in den Bereichen Kryptographie, IT-Sicherheit, Machine Learning/KI und Big Data in der Lehre eingesetzt werden soll. Die losweisen technischen Spezifikation ergeben sich aus der Unterlage "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver Cluster" bzw. "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver FPGA" bzw. "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver KI ML"
Virtualisierungsserver KI ML
Hochschule Hamm-Lippstadt Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3 59557 Lippstadt HSHL Campus Lippstadt, Geb. L2.1, Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3, 59557 Lippstadt
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung eines Virtualisierungsservers (Neugerät), der mit GPU-Rechenbeschleunigern ausgestattet ist, und der in den Bereichen Kryptographie, IT-Sicherheit, Machine Learning/KI und Big Data in der Lehre eingesetzt werden soll. Die losweisen technischen Spezifikation ergeben sich aus der Unterlage "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver Cluster" bzw. "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver FPGA" bzw. "Leistungsbeschreibung Virtualisierungsserver KI ML"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (beim Angebot auf mehrere Lose reicht die einmalige Beibringung)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU) (beim Angebot auf mehrere Lose reicht die einmalige Beibringung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
- mindestens 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
- mindestens 3.000.000,00 EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
Weitere Anforderung:
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährleistet wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
(beim Angebot auf mehrere Lose reicht die einmalige Beibringung)
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (beim Angebot auf mehrere Lose reicht die einmalige Beibringung)
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) (beim Angebot auf mehrere Lose reicht die einmalige Beibringung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU). Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- 532 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- 533 EU Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bedient sich der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/
oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (532 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe)
Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der je Los für den Zuschlag vorgesehen ist, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Mit dem Angebot sind Datenblätter oder Produktbeschreibungen zum Nachweise der technischen Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung beizubringen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH9YW17PGCWD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.