B39 Schemmelsbergtunnel - Sicherheitstechnische Nachrüstung Tunnel sowie Bau eines Rettungstunnels Referenznummer der Bekanntmachung: 47.1-3900/HN=B39-SMT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen
Abschnitt II: Gegenstand
B39 Schemmelsbergtunnel - Sicherheitstechnische Nachrüstung Tunnel sowie Bau eines Rettungstunnels
B39 Schemmelsbergtunnel - Sicherheitstechnische Nachrüstung Tunnel sowie Bau eines Rettungstunnels; hier: Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
74235 Erlenbach
Der seit 1990 best. 677 m lange einröhrige Schemmelsbergtunnel, soll entsprechend EABT-80/100 nachgerüstet werden. Teile der technischen Ausstattung wurden schon in einem Vorlos in den Jahren 2018-2020 umgesetzt. Jetzt soll die techn. Ausstattung um weitere Anlagenteile wie z.B. Funk, Kameras erweitert und bestehende Anlagen- teile wie z.B. die Beleuchtung erneuert werden. Der Belag, die Notgehwege der Tunnelhauptröhre, die Feuerlöschwasserleitung wie auch die Entwässerungsein- richtungen werden erneuert. Es wird ein neuer Rettungsstollen mit zwei Querschlägen, ein Havariebecken, Löschwasserbecken, Lüftertrennwand, Tunnelvorplatz und ein Portalbauwerk hergestellt. Leistungsphase 8 - Bauoberleitung sowie örtliche Bauüberwachung.
Die bauliche und technische Umrüstung, Ausstattung und Erweiterung des Schemmelsbergtunnels, entsprechend den Anforderungen der EABT-80/100, wird in einer Ausschreibung veröffentlicht. Es gibt keine Trennung zwischen der baulichen und der technischen Ausstattung. Das bauüberwachende Ingenieurbüro mit Bauoberleitungsfunktion muss in der Lage sein, alle Themenbereiche inhaltlich und fachlich abzudecken - eventuell auch über eine Unterbeauftragung - welche dann eigenständig koordiniert werden muss. Vom Ingenieurbüro sind alle bergmännischen-, verkehrlichen-, bautechnischen-, betriebtechnischen- wie auch alle Drittgewerke zu überwachen und zu koordinieren. Hierzu zählen auch die Einbindung der Behörden und der BOS-Dienste, die Zuarbeit für Pressetermine, Termine mit Behörden, Eigentümern, Gemeinden oder Sonstigen, wie auch die Abstimmung bei Themen der ÜLT-Anbindung, der Anbindung an die ILS und der Straßenmeisterei.
Das bauüberwachende Ingenieurbüro mit Bauoberleitungsfunktion, hat jeweils die Leistungsphase 8, der Leistungsbereiche der HVA F-StB "Objektplanung Ingenieurbauwerke" und "Fachplanung Technische Ausrüstung" zu erbringen. Von der BOL/BÜ müssen die Ausführungspläne des AN geprüft werden. Die gutachterlichen Zustandsfeststellungen laufen über den BOL/BÜ Vertrag.
Die Leistungserbringung durch das Ingenieurbüro endet erst mit der vollständigen Übergabe der geprüften Schlussrechnung des Bauauftragnehmers, der Übergabe der Schlussrechnungsakte und der vom Ingenieurbüro überprüften Bestands- dokumentation des Bauauftragnehmers. Das Ingenieurbüro ist selbst verantwortlich, die Baufirma dazu zu bewegen, die notwendigen Unterlagen zur Übergabe der Unterlagen an den AG, zu beschaffen. Im Extremfall auch durch Ersatzvornahme in Abstimmung mit dem AG. Der AG hat für die restlose Erbringung aller Leistungen, im Anschluss an die vertragliche Bauzeit, eine Nachlaufzeit von 9 Monaten vorgesehen. Die in der Nachlaufzeit zu erbringenden Leistungen - Überwachung der Mängelbeseitigung und der Restarbeiten, Schlussrechnungsprüfung und Übergabe der vom Bauauftragnehmer erstellten und von der BÜ kontrollierten Bestandsdokumentation - wird als Pauschale für die Leistungserbringung vergütet (Annahme 9 Monate Nachlaufzeit). Fortsetzung unter II.2.14)
§ 45 (4) Nr. 4 VgV (10 % von 100 %):
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Mittelwert des Jahresumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre (brutto in €) im Tätigkeitsbereich Bauoberleitung und Bauüberwachung
3 Punkte: >= 1.800.000 brutto €
2 Punkte: >= 1.200.000 brutto €
1 Punkt: >= 600.000 brutto €
§ 46 (3) Nr. 2 VgV (45 % von 100 %):
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Berufserfahrung der Bauoberleitung in LPH 8 (15 %):
3 Punkte: >= 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Berufserfahrung Bauüberwachung Bautechnik in LPH 8 (15 %):
3 Punkte: >= 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Berufserfahrung Bauüberwachung Betriebstechnik in LPH 8 (15 %):
3 Punkte: >= 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung
2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung
1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Bauoberleitung und Bauüberwachung Bautechnik kann auch in einer Person vereint sein.
Berufserfahrung ist schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV (30 % von 100 %):
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Bewertet wird (werden) das (die) in Ziff. 7.1 § 46 (3) Nr. 1 VgV benannte(n) Referenzprojekt(e).
1. Ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich des Tunnelvortriebs und der Herstellung einer Tunnelröhre aus Stahlbeton in der LPH 8 (10 %):
3 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 30 Mio € (netto) Baukosten
2 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 22,5 Mio € (netto) Baukosten
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt mit mind. 15 Mio € (netto) Baukosten
und
2. Ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich der betriebstechnischen Ausstattung von Straßentunneln in der LPH 8
(10 %):
3 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 20 Mio € (netto) Baukosten
2 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 15 Mio € (netto) Baukosten
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt mit mind. 10 Mio € (netto) Baukosten
und
3. Ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich Tief- und Straßenbau in der LPH 8 (10 %):
3 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 10 Mio € (netto) Baukosten
2 Punkte: = 1 Referenzprojekt mit mind. 7,5 Mio € (netto) Baukosten
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt mit mind. 5 Mio € (netto) Baukosten
§ 46 (3) Nr. 8 VgV (15 % von 100 %):
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Durchschnittliche Anzahl Ingenieure in den letzten drei Jahren
3 Punkte: >= 10 Ingenieure im Bereich der Bauüberwachung
2 Punkte: >= 7 Ingenieure im Bereich der Bauüberwachung
1 Punkt: >= 4 Ingenieure im Bereich der Bauüberwachung
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb
Fortsetzung II.2.7) Sollten die Leistungen schneller oder langsamer erbracht werden können, so ändert dies nichts an der Vergütung für die Leistungserbringung der Arbeiten innerhalb der Nachlaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftrag- nehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Weitere informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungs- summe für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei ab- geschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Mindestjahresumsatz >= 600.000 € brutto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre).
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Die vorgelegten Referenzprojekte müssen im Bereich des Ingenieurbaus mindestens der Honorarzone III entsprechen und im Bereich der technischen Ausstattung mindestens der Honorarzone II.
Die nachfolgend aufgeführten Mindeststandards Nr. 1 bis 3 können kumuliert in einer Referenz oder mit Einreichung von max. drei separaten Referenzen erfüllt werden.
1. ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich des Tunnelvortriebs und der Herstellung einer Tunnelröhre aus Stahlbeton in der LPH 8 mit Baukosten von mindestens 15 Mio. € (netto)
und
2. ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich der betriebstechnischen Ausstattung von Straßentunneln in der LPH 8 mit Baukosten von mindestens 10 Mio. € (netto)
und
3. ein vergleichbares, abgeschlossenes Referenzprojekt im Bereich Tief- und Straßenbau in der LPH 8 mit Baukosten von mindestens 5 Mio. € (netto).
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich ab dem Ende der Teilnahmefrist für dieses Verfahren.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Bauoberleitung
- erfolgreich abgeschlossenes Ingenieurstudium im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbar (als vergleichbares Studium wird insbesondere ein abgeschlossenes Geologiestudium oder bergmännisches Studium anerkannt)
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in Leistungsphase (LPH) 8
Bauüberwachung Bautechnik
- erfolgreich abgeschlossenes Ingenieurstudium im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbar. (als vergleichbares Studium wird insbesondere ein abgeschlossenes Geologiestudium oder bergmännisches Studium anerkannt)
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in LPH 8
Bauüberwachung Betriebstechnik
- erfolgreich abgeschlossenes Ingenieurstudium im Bereich Elektrotechnik oder Informationstechnik oder vergleichbar.
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild Technische Ausrüstung in LPH 8
Bauoberleitung und Bauüberwachung Bautechnik kann auch in einer Person vereint sein.
Berufserfahrung ist schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen.
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Lebenslauf mit Nachweis der eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums (oder vergleichbar), Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 4 Ingenieure im Bereich der Bauüberwachung verfügen.
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Soft- und Hardwareausstattung für
- Bürokommunikation,
- Projektmanagement,
- Bauabrechnung mit GAEB 90-Schnittstelle zur Datenverarbeitung und zum Datenaustausch der elektronischen Bauabrechnung,
- externe Datensicherung.
Der Nachweis ist formlos zu erbringen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. geltendem Landesrecht
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlage.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
-Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2021 (TVB-Landschaft)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
-Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung)
- Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung)
- Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik)
- Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022 (TVB-Ingenieurvermessung)
- Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019 (TVB-Prüf)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/