Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, die für den Werkerfolg erforderlich sind für den schlüsselfertigen Neubau "Verwaltungs- und Bürogebäude R4 Referenznummer der Bekanntmachung: Universität_Bielefeld_Totalunternehmer_R4_100.0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, die für den Werkerfolg erforderlich sind für den schlüsselfertigen Neubau "Verwaltungs- und Bürogebäude R4
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, die für den Werkerfolg erforderlich sind für den schlüsselfertigen Neubau "Verwaltungs- und Bürogebäude R4"
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, die für den Werkerfolg erforderlich sind für den schlüsselfertigen Neubau "Verwaltungs- und Bürogebäude R4".
Südlich des Gebäudes Z2 soll das Bürogebäude R4 durch die Universität Bielefeld errichtet werden und durch die im Aufbau befindliche Medizinische Fakultät belegt werden.
Der Neubau R4 soll auf einer Flächen von 3690 m² (NUF 1-6) vorrangig Büroflächen zur Verfügung stellen. Weiter sind Lager-, Archiv-, Druck-, und Serviceflächen im o.g. Flächenbudget entsprechend den funktionalen Anforderungen zu realisieren.
Bei der Planung und Errichtung des Bauvorhabens R4 ist der Fokus zentral auf eine Open Space Struktur konstituiert. Energetisch ist das Gebäude klimaneutral zu errichten und später zu betreiben.
Das Gebäude R4 wird an den Kriterien des Bewertungssystems "Nachhaltiges Bauen (BNB)" (Silber) gemessen werden, bei dem das primäre Ziel der ganzheitlichen Optimierung des nachhaltigen Bauens im Vordergrund steht. Eine spätere Nachzertifizierung soll möglich sein.
Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2025 geplant.
Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) des Verwaltungs- und Bürogebäudes R4.
Insgesamt darf eine Baukostenobergrenze von 18.000.000, - EUR (netto) nicht überschritten werden.
a) Planungsleistungen
Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen.
Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen.
Der Neubau gliedert sich in verschiedene Funktionsbereiche:
- Einzelbüro
- Fokus
- Informelle Kommunikation
- Kollaboration
Im Bereich der Erschließung und des innenliegenden Kerns befinden sich Serviceräume, WC-Anlagen sowie Besprechungsräume auf allen Ebenen.
b) Bauleistungen
Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig und betriebsbereit herzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wissen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kleusberg.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDSTT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalauf-sicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.