Logistikflotte (2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 37/2-8.08.01.05
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 055-160151)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dueren.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Logistikflotte (2023)
Die Feuerwehr der Stadt Düren (hier: Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst = Feuerwehr Düren), betreibt für logistische Belange Gerätewagen-Logistik. Die Logistikflotte hat als Grundbestandteil einen Gerätewagen-Logistik 1 nach DIN 14555-21 sowie einen Gerätewagen-Logistik 2 nach DIN 14555-22 jeweils in aktueller Fassung inklusive Rollcontainersysteme und Beladung.
Diese Feuerwehrfahrzeuge dienen zur Beförderung von Mannschaft, Ausrüstung, Löschmitteln und sonstigen Gütern größeren Umfangs zur Versorgung von eingesetzten Einheiten bei der Gefahrenabwehr. Die Fahrzeuge dienen ebenfalls zur Erfüllung logistischer Aufgaben abseits von befestigten Wegen.
Der Gerätewagen-Logistik 1 (Besatzung 1/2/3) verfügt über einen zweigeteilten Kofferaufbau mit seitlicher Belademöglichkeit sowie Ladebordwand. Er verfügt über ein standardisiertes Ladungssicherungssystem zur Aufnahme von Rollcontainern und individuellen Transportgütern. Zusätzlich ist die Nutzung als Aufenthaltsraum vorgesehen.
Der Gerätewagen-Logistik 2 (Besatzung 1/5/6) verfügt über einen Gerätekoffer sowie eine Ladefläche mit seitlicher Belademöglichkeit, der Möglichkeit zur Beladung mittels Kran, sowie einer Ladebordwand. Er verfügt über ein Ladungssicherungssystem zur Aufnahme von Rollcontainern und individueller Transportgüter.
Beide Fahrzeuge verfügen über eine Standardbeladung nach Norm sowie auf die Bedürfnisse der Feuerwehr Düren zugeschnittene Rollcontainer mit Beladung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Möglichkeit zum wechselseitigen Transport aller Rollcontainer auf beiden Fahrzeugen ohne besondere Umbauvorgänge.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen