TGA-Fachplanung - Erweiterung der Hermannschule Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1084-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Fachplanung - Erweiterung der Hermannschule Münster
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung der Hermannschule im Stadtteil Schützenhof zur vollen Dreizügigkeit. Neue pädagogische Anforderungen und ein stark angestiegener Bedarf der Betreuung im offenen Ganztag haben dazu geführt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten am Schulstandort nicht mehr ausreichen und für eine volle Dreizügigkeit ausgebaut werden müssen. Insbesondere die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Ausbaustandards für die Betreuung im offenen Ganztag fehlen am Standort der Schule und sollen nun geschaffen werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Anlagengruppen und Leistungsphasen.
Die Schule wird derzeit über einen bestehenden Gasbrennwertkessel versorgt. Eine geeignete Wärmeversorgung sowohl für den Neubau als auch den Bestand ist Teil der Planungsaufgabe. Die aktuellen Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind hierbei zu beachten.
Die Schulerweiterung soll über den vorhandenen Trinkwasseranschluss der Schule versorgt und der Trinkwasserverteiler entsprechend erweitert bzw. erneuert werden.
Die Stromversorgung erfolgt ebenfalls aus dem Bestand. Die EDV Ausstattung erfolgt gemäß Standards der Stadt Münster. Eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist für den gesamten Schulstandort nachzurüsten. Weiterhin soll eine PV-Anlage auf den Dachflächen installiert werden.
Eine barrierefreie Erschließung, auch des Bestandes, soll über eine neue Aufzugsanlage erfolgen. Hier ist in Abstimmung mit dem anderweitig beauftragten Architekten und der Tragwerksplanung ein geeigneter Standort zu erarbeiten.
Die Gebäudeautomation am gesamten Schulstandort soll erneuert werden.
Die Architektenleistungen für das Vorhaben waren Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013 und sollen in Kürze an einen der Preisträger vergeben werden.
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme "Erweiterung der Hermannschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen neben den Grundleistungen auch einzelne, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen.
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bewerbergemeinschaft Decker+Koch/EPPS GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY16FMV704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html