Sanierung Schulbad - Tragwerksplanung gem § 51 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2023-0048 | L-344-82-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Schulbad - Tragwerksplanung gem § 51 HOAI
Die Stadtwerke Göppingen planen die Sanierung des Schulbads Göppingen.
Die Schimmhalle in der Dürerstraße ist ein 1976 neu errichteter Anbau an das um 1957 bis 1959 errichtete Schulgebäude der Architekten Behnisch und Lambert. Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz, die Schwimmhalle selbst ist nicht Teil des Baudenkmals.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Installation einer neuen Innendecke, Austausch der darin befindlichen Haustechnik,
Erneuerung Warmwasserbereitung, Einbau Behinderten-WC
- Aufbau eienr energetischen Dachabdichtung: Dämmung sowie Ertüchtigung des
Daches zur Installation einer Photovoltaikanlage
- Aufwertung des Schwimmbeckens: Auskleidung des bisherigen Fliesenbeckens in
Edelstahl und Einbau eines höhenverstellbaren Hubbodens.
Mit der Planung soll nach Abschluss des Verfahrens begonnen werden.
Die Bauausführung soll im Quartal 2-4 im Jahr 2024 stattfinden.
Gesamtbaukosten: ca. 3,0 Mio. € netto.
Schulbad Göppingen
Dürerstraße 38
73033 Göppingen
Tragwerksplanung
Leistungsphasen 1-6 + besondere Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
- Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Vergleichbares)
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium)
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Jahren
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Zwei vergleichbare Referenzprojekte
zu e)
- Die Referenzprojekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein.
- Inbetriebnahme ab dem 01.01.2018 und vor Einreichungsfrist des Angebots.
- Für die Referenzprojekte müssen mindestens 60 Leistungspunkte gemäß § 51 HOAI erbracht worden sein.
- Bei den Referenzprojekten muss es sich um Sanierungen oder Modernisierungen handeln (Sanierungsanteil mind. 80%) handeln.
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten (Ausschlusskriterium),
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen (Ausschlusskriterium),
i) Eigenerklärung Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium),
j) Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
(Ausschlusskriterium),
k) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt "Bieter" angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB über die Vergabeplattform Vergabe24 abzugeben. Einsendungen per Post, Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen.
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.