2023-0401 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0401
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0401 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kücheninventar an Duisburger Schulen
Die Stadt Duisburg schließt für das Amt für Schulische Bildung eine Rahmenvereinbarung ab Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate über die Lieferung von Kücheninventar für Duisburger Schulmessen und Ausgabeküchen (Cook and Chill) für Ganztagseinrichtungen im Rahmen eines offenen Verfahrens auf Grundlage des GWB in Verbindung mit dem VgV ab.
Duisburg
Zum Kücheninventar zählen folgende Produktgruppen:
Bestecke
Geschirr
Glaswaren / Kannen
Koch und Küchengeschirr
Lagerung und Transport
Der Dienstleistungsumfang erstreckt sich auf Beratung, Angebotserstellung, Lieferung und Transport frei Verwendungsstelle bzw. Verwendungsort.
Mit dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate (bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass
- Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
- über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
- sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Bitte benennen Sie mind. 2 Referenzen, nach Möglichkeit aus dem Bereich "Behörden", bei der Sie die angebotene Leistung bereits ausführen oder innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit an.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY16MW5P5B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.