Landschaftsplanerische Ingenieurleistungen Einsatzwege
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsplanerische Ingenieurleistungen Einsatzwege
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH ist seitens der EASA aufgefordert, Abweichungen hinsichtlich der Tragfähigkeit von Bereichen beidseits aller Start- und Landebahnen zu beheben bzw. vorabgestimmte Abweichungen umzusetzen.
Beidseits aller drei Start- und Landebahnen sollen 4 bis 5 m breite Einsatzwege SLW 60 (für Fahrzeuge bis 60 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) für die Zuwegung und Bereitstellung von Rettungskräften im Einsatz, für den Winterdienst und für Trainingsfahrten der Werksfeuerwehr FKB hergestellt werden. Insgesamt umfassen diese Wege eine Länge von ca. 16 km; die Neuversiegelung liegt nach gegenwärtigem Stand der Planung bei ca. 70.000 m².
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn.
Der Leistungsumfang beinhaltet u.a.
• die Vegetationskartierung der Biotopflächen im Bereich der projektierten Einsatzwegetrassen (z.T. geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG); Biotop- und Lebensraumkartierung nach dem Kartierschlüssel des LANUV NRW
• den Artenschutzfachbeitrag (ASB) gem. §§44 und 45 BNatSchG
• den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) gem. §14 BNatSchG bzw. §§30 und 31 LNatSchG NRW
• die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VP) in Bezug auf die Natura 2000-Gebiete:
o FFH-Gebiet Wahner Heide (DE 5108-301) und Vogelschutzgebiet Wahner Heide
(DE 5108-401); gem. § 34 BNatSchG bzw. § 53 LNatSchG NRW sowie nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie
• Allg. Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gem. §§ 5 und 9 UVPG (Screening)
• FFH-Verträglichkeitsprüfung als Eventualposition
• UVP-Prüfung als Eventualposition
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
2. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge,
Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung)
3. Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssumme jeweils für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden.
4. Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung
1. Erklärung zum Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen
zu 1. Dabei muss der Mindestumsatz pro Jahr für vergleichbare Leistungen 250 TEUR (netto) betragen.
1. Darstellung der Geschäftsbereiche
2. Benennung der Anzahl der Arbeitskräfte
3. Angaben zu min. 2 Referenzprojekten zum Nachweis der Eignung des Bieters
zu 2. Die Anzahl der technischen Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich muss mindestens 5 Mitarbeiter betragen.
zu 3. Zwei Referenzprojekte der Landschaftsplanerischen Ingenieurleistungen im Bereich von in Betrieb befindlichen Flugbetriebsflächen.
Insbesondere sind nachzuweisen:
1. Erfahrungen bei Gutachtenerstellung (landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, FFH-Prüfung, UVP-Prüfung und Planfeststellungsverfahren) inkl. Vegetations- und Artenkartierung
2. Erfahrungen mit dem nordrhein-westfälischen Naturschutzrecht und dem Naturraum Kölner Bucht bzw. Wahner Heide
3. Erfahrungen im Umgang mit Umweltbehörden auf kommunaler und ministerieller Ebene
4. Erfahrung mit Unterstützung des Auftraggebers in umweltrechtlich relevanten Klageverfahren
Gemäß Verdingungsunterlagen
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden Angebots-/Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [gelöscht] .
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3055
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.