EU-weite Abfallausschreibung Aldenhoven
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aldenhoven
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Abfallausschreibung Aldenhoven
Abfallentsorgung in Aldenhoven
Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall, Grünschnitt und Astwerk, Sperrgut sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte inkl. Behälterbewirtschaftung
Aldenhoven
Abfallentsorgung
Sammlung und Transport von Altpapier inkl. Behälterbewirtschaftung
Aldenhoven
Abfallentsorgung Altpapier
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall, Grünschnitt und Astwerk, Sperrgut sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte inkl. Behälterbewirtschaftung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Transport von Altpapier inkl. Behälterbewirtschaftung
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.