035/23 Kraichgau Realschule Sinsheim, Fachraum Naturwissenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 035/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinsheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sinsheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.sinsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
035/23 Kraichgau Realschule Sinsheim, Fachraum Naturwissenschaften
Einrichtung der naturwissenschaftlichen Fachräume
74889 Sinsheim, Kraichgau-Realschule, Stiftstraße 20
Gegenstand der Ausschreibung sind die Möbel und Einbauten in 5 naturwissenschaftliche Übungsräume Chemie/Physik/Biologie/BNT sowie den dazugehörigen 2 Vorbereitungsräumen. Die Leistung umfasst die Unterkonstruktion sowie 4 Deckenversorgungssysteme. Weiterhin gehören Lehrertische, Schülertische, Schülerübungstische, Stühle, ein Demonstrationsabzüge, ein Niedrigraum-Wandabzug, Schränke, Chemikalienschränke, verschiedene Arbeitstische und Fahrtische zum Lieferumfang. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung sowie die Montage inkl. betriebsfertiger Übergabe. Leistungsumfang Hauptmassen für Veröffentlichung: • 4 Deckenversorgungssysteme • 5 Lehrerexperimentiertische • 8 Schülerübungstische bodenversorgt • 9 Arbeitstische • 2 Digestorien • 55 Schränke • 68 Schülertische • 160 Stühle • 11 Fahrtische
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
035/23 Kraichgau Realschule Sinsheim, Fachraum Naturwissenschaften
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Öhringen
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74613
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.