ZGS_KiTa_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Sprockhövel: Neubau einer Kindertagesstätte - "Fachplanung Tragwerksplanung"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprockhövel
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprockhoevel.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZGS_KiTa_TWP
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofs am Rathausplatz 21 in 45549 Sprockhövel. Vorgesehen ist der Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung der Kita mit Außenspielfläche und Pkw-Stellplätzen.
Als Verfahrensart zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüros wird ein offenes Verfahren gem. §15 VgV gewählt.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist das nachfolgend aufgeführten Leistungsbild:
- "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 6, zzgl. Besondere Leistungen
Rathausplatz/alter Bauhof Rathausplatz 21 45549 Sprockhövel
Die Kindertagesstätte soll für insgesamt 100 Kinder - vier Gruppen á 25 Kinder - errichtet werden.
Durch ein Architekturbüro (jedoch nicht mit dem Neubau beauftragt) wurde ein erstes Konzept zur Geländenutzung inkl. erster Annahmen zur unter Beachtung der gem. B-Plan geltenden Rahmenbedingen realisierbaren BGF erstellt. Entsprechende Informationen sind dieser Angebotsanfrage als Anlage 06 beigefügt. Vorgenannte Unterlagen waren Bestandteil einer Bauvoranfrage von Dezember 2022. Entgegen der Bauvoranfrage ist der Neubau als 2-geschössiges Gebäude mit optionaler Aufstockung zu planen.
Darüber hinaus liegt eine Bedarfsplanung in Form einer Empfehlung zum Raumprogramm vor und ist der Anlage 07 zu entnehmen.
Der unter Ziff. 1 aufgeführte vorherige Rückbau des ehemaligen Bauhofs ist nicht Projektgegenstand.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in 2 Stufen:
1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 4 (mit Vertragsschluss)
2. Stufe: Leistungsphasen 5 und 6 (auf schriftlichen Abruf)
Weitere Informationen können dem Vertragsentwurf (Anlage 05) entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):
- Der Nachweis der fachlichen Eignung des Büroinhabers/ Geschäftsführers/Gesellschafters/Führungskraft ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.
- Bei registrierten Personen- und Kapitalgesellschaften sind der Handelsregisterauszug, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis beizufügen. Alle weiteren Bieter haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
- Bankerklärung,
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung.
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 12 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 1.500.000,00 EUR, für Sonstige Schäden 1.000.000,00 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr); Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz "Fachplanung Tragwerksplanung" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind. 200.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
Technische Eignung:
- Nachweis der technischen Ausrüstung
Berufliche Eignung:
- Nachweis der Eignung des Projektteams
- Nachweis des Personalbestandes
- Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen
Technische Eignung:
- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)
- Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (Kompatibel zu AG)
- Erstellung und Auswertung von Ausschreibungen gem. StLB-Bau und unter Berücksichtigung der Vorgaben des VHB Bund in der aktuellen Fassung
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
Berufliche Eignung:
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung und der stellv. Projektleitung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021): Die Qualifikationen des Projektteams ist durch Diplomurkunde/Bachelor-/Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten-/Ingenieurkammer zu führen,
- Nachweis des Personalbestandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021): Mind. 2 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen).
- Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen (§ 46, Abs. 3 Nr. 1 VgV 2021):
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über eine Referenz kumulativ erfüllt sein.
1. Eine Referenz für "Fachplanung Tragwerksplanung"
- Eine vergleichbare Leistung für eine Neubaumaßnahme eines Tragwerks gem. Anlage 14.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ >= III (durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad oder höher).
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mindestens 4 Leistungsphasen im Bereich LPH 1 bis 6.
- Eine vergleichbare Leistung mit Baukosten (KG 300 & 400) >= 2 Mio. EUR brutto.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 6 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde.
gem. §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Digital über die Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6XLJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.