Entwicklung und anschließende Wartung (Pflege) und Schulung sowie dem optionalen technischen Betrieb inkl. Lizenzierung der webbasierten Fachanwendung "Kompensationsverzeichnis BW auf Basis einer Low-Code Plattform" Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2022-0065
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und anschließende Wartung (Pflege) und Schulung sowie dem optionalen technischen Betrieb inkl. Lizenzierung der webbasierten Fachanwendung "Kompensationsverzeichnis BW auf Basis einer Low-Code Plattform"
Die LUBW beschafft IT-Dienstleistungen für die Entwicklung und anschließende Wartung (Pflege) und Schulung sowie dem optionalen technischen Betrieb inkl. Lizenzierung der webbasierten Fachanwendung "Kompensationsverzeichnis BW auf Basis einer Low-Code Plattform".
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Für die Entwicklung und Einrichtung der neuen Fachanwendung Kompensationsverzeichnis benötigt die LUBW Unterstützung in allen Phasen des Software-Entwicklungsprozesses (Anwendungsentwicklung) sowie während der anschließenden Betriebs- und Wartungsphase (Service Management). Die Webanwendung ist auf Basis einer Low-Code-Plattform zu entwickeln, die es dem Auftraggeber mit der Unterstützung des Auftragnehmers erlaubt, auf einfache und effiziente Art und Weise und ohne tiefgreifende Programmiernotwendigkeiten eine entsprechende Anwendungslösung für das Kompensationsverzeichnis bereitzustellen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Projektleitung und -organisation sowohl während der Anwendungsentwicklung, als auch während der Betriebs- und Wartungsphase und stellt dem Auftraggeber eine für die zu entwickelnde Fachanwendung passende Plattformkonfiguration zur Verfügung. Während der Phase der Anwendungsentwicklung, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber außerdem über den gesamten Entwicklungsprozess hinweg, d. h. von der Anforderungsanalyse und Konzeption bis hin zum Rollout der Anwendung für den Produktivbetrieb. Anschließend erbringt der Auftragnehmer während des Produktivbetriebs zudem Leistungen im Rahmen eines Service Managements (Administratoren- und Anwenderschulungen, Wartung und Pflege sowie optional den technischen Betrieb).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Fristverkürzung erfolgt nicht gem. § 17 Abs. 8 VgV i. V. mit Abs. 6, da es sich nicht mehr um die Abgabe der Erstangebote handelt, sondern die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert werden. Die Fristverkürzung erfolgt daher gem. § 17 Abs. 14 VgV. Die Auswahl dieses Tatbestandes war systemseitig im VMS nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Allisa Software GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genannte Gesamtwert der Beschaffung ist das maximale Auftragsvolumen inkl. noch nicht beauftragter Optionen und Einzelabrufe
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9Y16DE8XPP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de