Vergabe Planung eines Breitbandnetzes
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bls-breitband.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Planung eines Breitbandnetzes
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) in den nachfolgend aufgeführten Gemarkungsgebieten der Mitgliedgemeinden:
Los 1 Gemeinde Wald
Los 2 Gemeinde Leibertingen
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei losweise auf Basis der Gemarkungsgebiete. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download sowie sonstiger gemäß Gigabit-Richtlinie förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden.
Vergabe Planung Breitbandnetz Los 1 Wald
Los 1 - Gemeinde Wald
Mit den Bereichen: Glashütte, Hippetsweiler, Kappel, Reischach,
Riedetsweiler, Rothenlachen, Ruhestetten, Sentenhart,
Walbertsweiler, Wald
Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download sowie sonstiger gemäß Gigabit-Richtlinie förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet.
Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber.
• Die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt IV werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 1 wird dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 2 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können – soweit kein Ausschluss erfolgt – maximal 100 Punkte erzielt werden.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 3 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können – soweit kein Ausschluss erfolgt – maximal 100 Punkte erzielt werden.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 4 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können – soweit kein Ausschluss erfolgt – maximal 100 Punkte erzielt werden.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 5 wird dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt V Ziffern 6 und 7 werden gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können – soweit kein Ausschluss erfolgt - maximal 3.250 Punkte (d.h. maximal 650 Punkte je Referenz gem. Ziffern 6 und 7) erzielt werden.
Vergabe Planung Breitbandnetz Los 2 Leibertingen
Los 2 - Gemeinde Leibertingen
Mit den Bereichen: Leibertingen, Außenbereiche Leibertingen, Kreenheinstetten
Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download sowie sonstiger gemäß Gigabit-Richtlinie förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet.
Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 3 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 4 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 5 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 6 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 7 erzielte Punktzahl über den als fünften auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet schließlich das Los über den als fünften auszuwählenden Bewerber.
• Die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN erfolgt zwingend der Ausschluss, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt IV werden dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 1 wird dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 2 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können – soweit kein Ausschluss erfolgt – maximal 100 Punkte erzielt werden.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 3 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können – soweit kein Ausschluss erfolgt – maximal 100 Punkte erzielt werden.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 4 wird gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können – soweit kein Ausschluss erfolgt – maximal 100 Punkte erzielt werden.
• Die Teilnahmebedingung gemäß Abschnitt V Ziffer 5 wird dahingehend beurteilt, ob die geforderte Eigenerklärung vorliegt, vollständig und fehlerfrei abgegeben wird (JA) oder nicht (NEIN). Bei einem NEIN kann der Ausschluss erfolgen, bei einem JA erfolgt kein Ausschluss.
• Die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt V Ziffern 6 und 7 werden gemäß dem dort ersichtlichen Punktesystem beurteilt. Insgesamt können – soweit kein Ausschluss erfolgt - maximal 3.250 Punkte (d.h. maximal 650 Punkte je Referenz gem. Ziffern 6 und 7) erzielt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 3.000.000,- für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf Planungstätigkeiten von Breitbandnetzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Hohe von 3.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 3.000.000,- für sonstige Schäden besteht oder bestehen wird. Die Deckungssumme muss jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf Planungstätigkeiten von Breitbandnetzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Ingenieurwesen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Planungsaufträge über die Planung eines Breitbandnetzes, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme d) Leistungserbringer, e) Anzahl der FTTB-Hausanschlüsse der referenzierten Leistung, f) Herstellungsbaukosten des referenzierten Projekts, g) Spleißplanung im Referenzprojekt, h) Länge der geplanten Trasse.
Die Mindestreferenz 1 ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 muss a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einreichung
des Teilnahmeantrags bezogen sein, c) auf mindestens eine der nachfolgend genannten Leistungen: Erstellung einer Ausführungsplanung für ein Breitbandnetz in Analogie zur Leistungsphase 5 der HOAI (Tiefbau und Leerrohrleitungsbau);
Erstellung einer Faser-/Spleißplanung für ein Breitbandnetz; Vermessung und Dokumentation eines Breitbandnetzes nach den Vorgaben der Bundes- oder Landesförderung Baden-Württemberg; Erstellung der Vergabeunterlagen der Bauausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe in Analogie zu den Leistungsphasen 6 und 7 der HOAI; Durchführung der Bauüberwachung und Bauoberleitung in Analogie zur Leistungsphase 8 der HOAI; Mitverlegungsmanagement und Durchführung der Leitungsträgerabstimmung, Anfragen und Koordinieren der Spartenträger; Durchführung des Hausanschlussmanagements, Mindestleistung Führung einer Hausanschlussliste, Hausbegehung zur Planung des Hausanschlusses und Dokumentation des Vorgangs, Abschluss eines Hausanschlussvertrags im Auftrag des AG; im Zusammenhang mit einer Landes- oder Bundesförderung bezogen sein, d) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein, e) mindestens die Anzahl der FTTB-Hausanschlüsse der referenzierten Leistung nennen, f) mindestens die Herstellungsbaukosten des referenzierten Projekts nennen, g) mindestens die Anzahl der Spleiße im Referenzprojekt nennen und h) mindestens die Länge der im Referenzprojekt geplanten Trasse nennen.
Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet
Eigenerklärung zu geeigneten weiteren Referenzen über früher ausgeführte Planungsaufträge über die Planung eines Breitbandnetzes, jeweils bezogen auf die
letzten fünf Jahre, jeweils mit den obenstehenden Anforderungen
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens mit Ausbildung als Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master oder vergleichbarer Berufsausbildung, jeweils Ausbildungsrichtung Ingenieurwesen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zu mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Planungsaufträge über die Planung eines Breitbandnetzes, jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils untergliedert nach a) Name des Auftraggebers und ggf. Ansprechpartner, b) Erbringungszeitraum, c) Art der Maßnahme d) Leistungserbringer, e) Anzahl der FTTB-Hausanschlüsse der referenzierten Leistung, f) Herstellungsbaukosten des referenzierten Projekts, g) Spleißplanung im Referenzprojekt, h) Länge der geplanten Trasse.
Die Mindestreferenz 1 ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 muss a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre vor Einreichung
des Teilnahmeantrags bezogen sein, c) auf mindestens eine der nachfolgend genannten Leistungen: Erstellung einer Ausführungsplanung für ein Breitbandnetz in Analogie zur Leistungsphase 5 der HOAI (Tiefbau und Leerrohrleitungsbau);
Erstellung einer Faser-/Spleißplanung für ein Breitbandnetz; Vermessung und Dokumentation eines Breitbandnetzes nach den Vorgaben der Bundes- oder Landesförderung Baden-Württemberg; Erstellung der Vergabeunterlagen der Bauausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe in Analogie zu den Leistungsphasen 6 und 7 der HOAI; Durchführung der Bauüberwachung und Bauoberleitung in Analogie zur Leistungsphase 8 der HOAI; Mitverlegungsmanagement und Durchführung der Leitungsträgerabstimmung, Anfragen und Koordinieren der Spartenträger; Durchführung des Hausanschlussmanagements, Mindestleistung Führung einer Hausanschlussliste, Hausbegehung zur Planung des Hausanschlusses und Dokumentation des Vorgangs, Abschluss eines Hausanschlussvertrags im Auftrag des AG; im Zusammenhang mit einer Landes- oder Bundesförderung bezogen sein, d) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein, e) mindestens die Anzahl der FTTB-Hausanschlüsse der referenzierten Leistung nennen, f) mindestens die Herstellungsbaukosten des referenzierten Projekts nennen, g) mindestens die Anzahl der Spleiße im Referenzprojekt nennen und h) mindestens die Länge der im Referenzprojekt geplanten Trasse nennen.
Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die
Erstellung seines endgültigen Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden
gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden
rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach
dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11
AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die
betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars
„Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber
vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder
V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber
zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern,
sämtliche oder einen Teil der unter den
Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur
Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular
insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft
ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für
das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 9 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer,
rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum
Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des
Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name
des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars
zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 9 des vervielfältigten
Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des
Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung
des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass
dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/