Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader) Referenznummer der Bekanntmachung: 59-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader)
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges
- Los 1 Niederflur-Fahrgestell mit hydraulisch gelenkter Nachlaufachse für Abfallsammelfahrzeuge, zulässiges Gesamtgewicht 26 t
- Los 2 Teil 1 Pressmüllaufbau für Papier-, Bio- und
Restmüllentsorgung mit einem Sammelbehältervolumen von mind. 21,5 m³
Teil 2 Automatiklifer, angebaut an Teil 1
Niederflur-Fahrgestell mit hydraulisch gelenkter Nachlaufachse für Abfallsammelfahrzeuge
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Baubetriebshof, von-Papen-Anger 9, 59457 Werl
Niederflur-Fahrgestell mit hydraulisch gelenkter Nachlaufachse für Abfallsammelfahrzeuge, Zulässiges Gesamtgewicht 26 t, Radstand max. 3.500 mm für Müllpressaufbau von mind. 21,5 m³
Pressmüllaufbau, Eignung für Papier-, Bio- und Restmüllentsorgung und eines Lifters
Wallfahrtsstadt Werl Hedwig-Dransfeld-Str. 23 59457 Werl Baubetriebshof, von-Papen-Anger 9, 59457 Werl
Teil 1 Pressmüllaufbau
Montage auf Fahrgestell Los 1
Eignung für Papier-, Bio- und Restmüllentsorgung
Sammelbehältervolumen mind. 21,5 m³
Teil 2 Lifter
Automatiklifter, angebaut an den oben beschriebenen Aufbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Nachweise zur Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU) und Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (Formblatt 523 EU)
- Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen. Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Nachweise zur Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU) und Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (Formblatt 523 EU)
- Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen. Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
- Nachweise zur Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU) und Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU (Formblatt 523 EU)
- Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o.g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen. Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 22.06.2023!
- Mit dem Angebot sind die Produktdatenblätter mit Angaben von Maßen und Gewichten sowie das EEV-Zertifikat einzureichen.
- Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis
- Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRBLDW6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
siehe § 160 Abs. 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Wallfahrtsstadt Werl nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Wallfahrtsstadt Werl, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
- siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
- Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU