Rahmenvereinbarung zur Fahrzeugreinigung und zu Rangierleistungen von Kraftomnibussen (Los 1) und Straßen- und Stadtbahnen (Los 2) der Rheinbahn AG
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Fahrzeugreinigung und zu Rangierleistungen von Kraftomnibussen (Los 1) und Straßen- und Stadtbahnen (Los 2) der Rheinbahn AG
Damit die Fahrzeuge jeden Morgen ausfahrbereit an ihrem Aufstellort stehen, müssen sie auf den jeweiligen Betriebshöfen rangiert werden, so dass Teilleistungen der Fahrzeugvorbereitung wie Reinigung, Wartung, Betankung, das Anschließen an Ladestationen etc. daran erbracht werden können.
Fahrzeugreinigung und Rangierleistung von Kraftomnibussen
Rangieren und Reinigung von Kraftomnibussen auf verschiedenen Betriebshöfen in Düsseldorf und Mettmann gem. Leistungsbeschreibung
Fahrzeugreinigung und Rangierleistung von Straßen- und Stadtbahnen
Rangieren und Reinigung von Straßen- und Stadtbahnen auf verschiedenen Betriebshöfen in Düsseldorf und Mettmann gem. Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise
- Mindest-Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von 5,0 Millionen Euro (netto) / Geschäftsjahr zwingend gefordert (Mindestanforderung M)
- Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall
- Referenzen Fahrzeugreinigung:
Darstellung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten über die Fahrzeugreinigung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Stadt-/Straßen-/U-Bahnen, Eisenbahnfahrzeuge im Personennah- oder -fernverkehr, Schwebebahnen), die zugleich folgende Kriterien
(Mindestbedingungen (M)) erfüllen:
a) Die Referenzprojekte müssen aus den letzten vier Kalenderjahren (ab 2019) stammen (M),
b) eine bisher absolvierte Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr zum Zeitpunkt des Submissionstermins aufweisen (M),
c) ihr Auftragsvolumen eine Mindest-Auftragsgröße je Auftrag (eigene Teilleistung) von 250.000 EUR/Jahr (netto) betragen (M) und
d) eine Personaleinsatzplanung von mindestens 50 Diensten (Mindestlänge von 6 Stunden pro Dienst) pro Woche berücksichtigen. (M)
Hinweis
- Als Sicherheit für die vertragsgemäße, insbesondere fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche ist eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft gem. beigefügtem Muster Bürgschaft_Vertragserfüllung Rheinbahn AG eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, zugelassenen Kreditinstituts (Großbank) oder eines Kreditversicherers i. H. v. 5 % des vereinbarten Nettoauftragswertes zu stellen.
Siehe Vergabeunterlagen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]