Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb - Bahnhofsumfeld Oberhausen mit Verbindung in die Innenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: OB_2023/05-030 Bahnhofsumfeld Oberhausen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://brueckenschlag-ob.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.oberhausen.de/de/index/stadtentwicklung-umwelt/stadtentwicklung/stadtteilentwicklung-brueckenschlag.php
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb - Bahnhofsumfeld Oberhausen mit Verbindung in die Innenstadt
Der Anlass des Verfahrens ist die Suche nach konkreten freiraumplanerischen Konzepten für das Bahnhofsumfeld in Oberhausen. Die Findung eines realisierbaren Gesamtkonzepts steht dabei im Fokus, so dass auf dessen Grundlage weitere Entwicklungen und Planungen angestrebt werden können. Die im integrierten Handlungskonzept aufgestellten Maßnahmen sollen dabei berücksichtigt werden.
Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll die Bearbeitung der Aufgabenstellung weitestgehend entsprechend der LPH 1 + 2 des Leistungsbildes Freianlagen und des Leistungsbildes Verkehrsplanung geleistet werden.
Der Zweck des Verfahrens ist die Aufwertung und Gestaltung des Bahnhofsumfelds in Oberhausen, dem aufgrund seiner zentralen Lage in der Innenstadt eine besondere Relevanz zukommt. Es soll ein zukunftsgerichtetes Areal entstehen, das als "Eingangstor zur Innenstadt" zu verstehen ist. Den Hauptbahnhof mit der Geschäfts- und Fußgängerzone der Marktstraße zu verbinden und bestehende Qualitäten des Gebiets wieder aufleben zu lassen sind zentrale Bestandteile der Wettbewerbsaufgabe. Des Weiteren muss bei allen Maßnahmen im Wettbewerbsgebiet Rücksicht auf die zahlreichen umliegenden denkmalgeschützten Bestandsgebäude genommen werden.
Das Ziel dieses Wettbewerbs ist die Umsetzung der imagebildenden und zukunftsweisenden Vorentwurfsplanung "Eingangstor zur Innenstadt". Demnach soll ein repräsentativer Raum entstehen, der sich besonders durch seine neue Funktionalität, seine Gestaltungsqualität und den Orientierungsmöglichkeiten im öffentlichen Freiraum bzw. der Verkehrsflächen auszeichnen wird. Um dies zu erreichen, muss der öffentliche Raum aufgewertet, die Dimensionierung und Führung der Verkehrsflächen im Umfeld überdacht und Möglichkeiten der besseren wahrnehmbaren Anbindung der Marktstraße an den Bahnhofsvorplatz erreicht werden. Die Wegebeziehungen zwischen der Innenstadt und dem Hauptbahnhof sowie den kulturellen und wirtschaftlichen Orten sollen gestärkt und funktional-gestalterisch aufgewertet werden, sodass ein attraktiver Raum mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht. Dazu gehören auch die Berücksichtigung der Folgewirkungen des Klimawandels und das Verhindern starker Aufheizung des Stadtraums. Aus funktionaler Sicht nimmt die barrierefreie Verbindung zentraler Orte wie dem Hauptbahnhof und der Marktstraße (Fußgängerzone) eine wichtige Rolle ein.
Der "Willy-Brandt-Platz" (Bahnhofsvorplatz) und die "Poststraße" stehen in besonderem Fokus. Des Weiteren gilt es, die Gestaltung der Fernbushaltestelle, die nördliche Eingangssituation zum Saporishja-Platz und die Gestaltung von zwei zentralen Kreuzungsbereichen zu bearbeiten. Dabei könnten auch Grünstrukturen eine Rolle spielen.
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im südlichen Stadtbezirk Alt-Oberhausen und umfasst mit seinen ca. 2 ha ein Areal um den Hauptbahnhof, das durch die Bahntrasse im Nordwesten vom Stadtteil Lirich abgetrennt wird. Nordöstlich wird der Bereich durch die Schwartzstraße und den anliegenden Parkanlagen begrenzt. Südlich wird das Gebiet durch die Friedrich-Karl-Straße und die Einmündung zur Paul-Reusch-Straße sowie den Friedensplatz (ist außerhalb des Wettbewerbsgebietes) abgegrenzt.
Die Marktstraße, die Geschäfts- und Fußgängerzone von Alt-Oberhausen, erstreckt sich südlich des Plangebiets. Auf der anderen Seite der Bahntrasse, die durch die Concordia-Unterführung und der Unterführung des Hauptbahnhofs gequert werden kann, liegt die Zinkfabrik Altenberg (außerhalb des Wettbewerbsgebiets), die älteste Industrieansiedlung am Bahnhof Oberhausen von 1854/55 mit dem LVR-Industriemuseum. In der näheren Umgebung befinden sich außerdem einige Ämter und Behörden sowie mehrere Bildungseinrichtungen. Das Gebiet dient daher als Verbindungsglied zwischen den umliegenden Nutzungen und nimmt einen hohen Stellenwert im städtebaulichen Gefüge ein.
Das Umfeld des Hauptbahnhofs entwickelte sich über viele Epochen der Stadtgeschichte hinweg und beherbergt einige Baudenkmäler. Dazu gehören unter anderem die Gebäude am Willy-Brandt-Platz, wie das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs (1929 - 1934; eröffnet 1934), das Gebäude der Hauptpost (1915) und das Ruhrlandhaus (1932). Der Platz selbst wurde in den 1990er-Jahren als zentraler Busbahnhof und Bahnhofsvorplatz gestaltet, steht jedoch nicht unter Denkmalschutz. Der Friedensplatz, der kurz nach der Jahrhundertwende auf der Industriebrache der Styrumer Eisenhütte angelegt wurde, ist ebenfalls von Baudenkmälern flankiert, dazu gehört das Amtsgericht (1904 - 1907), das Polizeipräsidium (1925 - 1927), die Wohn- und Geschäftshauszeile an der westlichen Platzseite (1920er-Jahre) sowie das Europahaus (1955 - 1957) am südlichen Ende des Friedenplatzes. Am nördlichen Eingang des Saporishja-Platzes befindet sich das denkmalgeschützte Wohn- und Geschäftshochhaus der "Neuen Heimat" (1955). Am südlichen Ende stehen das Bert-Brecht-Haus (1925 - 2928) sowie ein weiteres denkmalgeschütztes Wohn- und Geschäftshaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in und Verkehrsplaner:in tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß EU-Bekanntmachung erfüllen. Die Auftraggeberin sieht die Leitung durch einen/eine Landschaftsarchitekt:in vor. Zulassungsberechtigt sind Verkehrsplaner:in als Fachplaner nur in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:in. Die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb hat durch den Landschaftsarchitekt:in zu erfolgen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der/die zu benennende bevollmächtigte Vertreter:in und der/die Verfasser:in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss mit postalischer Anschrift und mit Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sein und hat gegenüber dem Auftraggeber einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser bevollmächtigte Vertreter vertritt gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Des Weiteren sind Ausschlussgründe Änderungen und Ergänzungen in der Vergabeunterlage, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingung unzulässigerweise vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV verwiesen.
Landschaftsarchitekt:in
Verkehrsplaner:in
Abschnitt IV: Verfahren
Gestalterische, räumliche Qualitäten & Nutzungsqualitäten des Konzepts
insbesondere:
- Leitbild, Nutzungskonzept und gestaltbestimmende Grundidee, Imageentwicklung, Identifikationspotenzial
- räumliche Einbindung in das städtebauliche Umfeld sowie in die umgebenden Grünflächen und Verknüpfung mit den umgebenden Nutzungen
- Maßstäblichkeit
- Gestalt & Nutzungsqualität
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität (nachhaltige/s Möblierungskonzept/Gestaltungselemente, Entwicklung eines Beleuchtungskonzepts, gestalterische Einbettung in die bestehenden Strukturen)
- stadtraumbildende Qualität, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums
Funktionale Aspekte
insbesondere:
- Berücksichtigung der Vorgaben, Einbindung des Entwurfs in die bestehenden Strukturen
- Vereinbarkeit mit ggf. stattfindenden Groß- & Sonderveranstaltungen
- Herstellung von Barrierefreiheit
- Sicherheit & Prävention - Vermeidung von Angsträumen
- Räumlicher und Sichtbezug zwischen einzelnen Bereichen des Platzes
Verkehrstechnische Aspekte
insbesondere:
- Darlegung der Funktionsfähigkeit der Erschließung (inkl. Lieferung) u. der Stellplatzlösungen
- Berücksichtigung der verkehrlichen Anforderungen
- Optimierung der Verkehrsabläufe für den Fuß- und Radverkehr und Anbindung an den ÖV
Bautechnische Aspekte
insbesondere:
- Flexibilität der Gesamtorganisation u. Nutzungskonzepts
- Bautechnische Realisierbarkeit
- Wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept
Aspekte der Nachhaltigkeit
insbesondere:
- Nachhaltigkeit der Mobilität
Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin für die Teilnehmer:innen/Teilnahmegemeinschaften 95.000,- EUR (netto) zur Verfügung.
Die Summe von insgesamt 16.000,- EUR (netto) wird in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt.
Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (50%) 39.500,- EUR (netto)
2. Preis (30%) 23.700,- EUR (netto)
3. Preis (20%) 15.800,- EUR (netto)
Aufwandsentschädigungen
(8 Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften á 2.000,- EUR)
16.000,- EUR (netto)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin behält es sich vor, bei unvollständig eingereichten Bewerbungen, keine Nachforderungen zu stellen.
Rückfragen zum Verfahren in der Bewerbungsphase sind schriftlich einzureichen bis 15.06.2023 über die Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYGD9KF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
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