Bereitstellung einer Software zur mobilen Einsatzführungsunterstützung einschl. Einführung und Systemservice bei der Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6567
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer Software zur mobilen Einsatzführungsunterstützung einschl. Einführung und Systemservice bei der Feuerwehr Bielefeld
Bereitstellung einer Software zur mobilen Einsatzführungsunterstützung einschl. Einführung und Systemservice bei der Feuerwehr Bielefeld
33602 Bielefeld
Bereitstellung einer Software zur mobilen Einsatzführungsunterstützung einschl. Einführung und Systemservice bei der Feuerwehr Bielefeld mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten.
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag anschließend jeweils um weitere 12 Monate und kann dann von jeder der Vertragsparteien jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden.
Ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Bei der einfachen Richtwertmethode erhalten der Angebotspreis und die Leistung das gleiche Gewicht (jeweils 50 %). Das Verhältnis von Preis und Leistung wird als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Formel: Z=L (Leistung) geteilt durch P (Preis)
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebotes
L = Leistungspunktzahl (= Summe der erreichten Leistungspunkte): dafür werden alle durch das zu bewertende Angebot bei den einzelnen Bewertungskriterien in der Anlage 2 erreichten Leistungspunkte addiert.
P = Angebotspreis (wertungsrelevante Angebotssumme) des zu bewertenden Angebotes
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot, d.h. auf das Angebot, dass die höchste Kennzahl (Z) erreicht hat, erteilt. Bei identischer Kennzahl (Z), die sich aus der Bewertung ergibt, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl (L) erteilt.
Erreichbare Leistungspunkte:
Die im technischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2) mit "B" gekennzeichneten Kriterien sind Bewertungskriterien (B-Kriterien). Bewertet werden alle in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Bewertungskriterien. Die für das jeweilige Bewertungskriterium maximal erreichbaren Leistungspunkte werden in der Spalte "max. mögl. Leistungspunkte" dargestellt. Für jedes Bewertungskriterium wird in der Spalte "Leistungspunkte mit Erläuterung des Bewertungsschemas" die jeweilige Verteilung der Leistungspunkte dargestellt. Bei den Bewertungskriterien können insgesamt maximal 560 Leistungspunkte je Angebot erreicht werden.
Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises:
Der Angebotspreis (wertungsrelevante Angebotssumme) beinhaltet alle Kosten für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen, d.h. der Herstellung der Betriebsbereitschaft der angebotenen Software inklusiver aller Komponenten (Lizenzen, Beratungsleistungen für Einführung, Konzeption und Begleitung einschließlich Kurzeinweisung und Systemservice) für 48 Monate (Mindestvertragslaufzeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder ein gleichwertiger Nachweis zum Unternehmen, sofern dieses nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und dar-über, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Außerdem:
- Nachweis über das Bestehen einer Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU im marktüblichen Umfang und Höhe (Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB). Diese Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen bleiben. Ein aktueller Versicherungsnachweis mit Angabe der Versicherungssummen ist vorzulegen.
- Betriebsbeschreibung: Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Mindestanforderungen:
- Der Anbieter muss ein Referenzprojekt nachweisen. Das Referenzprojekt muss inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein und mindestens drei Jahre bei einer kommunalen Feuerwehrorganisation einer Großstadt (= mindestens 100.000 Einwohner) mit mindestens 400 hauptamtlichen Kräften im deutschsprachigen Raum in Betrieb sein.
- Bestätigung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Kann die Eignung nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
- Bestehen einer Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU im marktüblichen Umfang und Höhe (Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB). Diese Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen bleiben.
- Dem eingesetzten Personal muss die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
- Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetztes Nordrhein-Westfalen (BVB) verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Werner-Bock-Str. 38 , 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLD20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]