Mikroskop cryo-FIB-SEM
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mikroskop cryo-FIB-SEM
Die Auftraggeberin (AG) beabsichtigt ein neues cryo-FIB-SEM Mikroskop zu beschaffen.
Die Auftraggeberin (AG) beabsichtigt ein neues cryo-FIB-SEM Mikroskop zu beschaffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
--Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in der er ansässig ist (Handelsregisterauszug).
--Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz der i.d. letzten 3 Jahren erreicht werden muss liegt bei 1,4 Mio. Euro
--Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Zuverlässigkeit.
--Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur einreichen falls einschlägig)
--Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig)
--Eigenerklärung Russland - Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Russland.
-Eigenerklärung Begehung und Installation
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-- Es müssen mindestens drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung des zu beschaffenen Mikroskop unter idealerweise für wissenschaftliche Einrichtungen genutzt wird, eingereicht werden. Mindestens einer der drei Referenzen muss innerhalb Deutschlands oder innerhalb der Schweiz oder innerhalb Österreichs sein. Bitte tragen Sie diese Referenzen in Anlage 08_Referenzen ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber.