S21, PFA 1.7 - Oberbau/KBT/KIB Stuttgart Bad Cannstatt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50318
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.7 - Oberbau/KBT/KIB Stuttgart Bad Cannstatt
S21, PFA 1.7 - Oberbau/KBT/KIB Stuttgart Bad Cannstatt
S21, PFA 1.7 - Oberbau/KBT/KIB Stuttgart Bad Cannstatt
ahnsteiganpassung Bahnhof Bad Cannstatt Gleis 8
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PFA 1.7 - Oberbau/KBT/KIB Stuttgart Bad Cannstatt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
S21, PFA 1.7 - Oberbau/KBT/KIB Stuttgart Bad Cannstatt
Oberbau/KBT/KIB Stuttgart Bad Cannstatt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
AvL 0015 - Es sind geänderte und zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Kabeltiefbauleistungen erforderlich.
Erforderliche geänderte und zusätzliche Leistungen sind zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig.