Erweiterung 110-kV-Schaltanlage UW Neuenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-04/006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung 110-kV-Schaltanlage UW Neuenheim
Im Rahmen einer umfassenden Erneuerungs- und Erweiterungsstrategie plant die SWH-N eine Erhö-
hung der installierten Leistung in der Umspannanlage Neuenheim (nachfolgend UW Neuenheim ge-
nannt). Hierzu soll das UW um einen dritten 110-/20-kV-Transformator (nachfolgend T103 genannt)
erweitert werden. Der Transformator befindet sich bereits im städtischen Stromnetz und wird lediglich
in das UW Neuenheim verlagert. Für die Erweiterung müssen eine neue Trafowanne sowie die nötigen
Stahlgerüste für u. a. Sternpunkterdung und Überspannungsableiter errichtet werden. Des Weiteren
muss die bestehende 110-kV-Schaltanlage um ein Trafofeld erweitert und der Anschluss an den neuen
Transformator hergestellt werden.
gem. Dokument "Projektbeschreibung" der Teilnahmeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Wir bitten um Hinterlegung der Angaben in den beigefügten Formularen der Teilnahmeunterlagen.
- Die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitserklärung ist unterschrieben beizufügen.
- Die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur EU-Sanktionsverordnung ist ebenfalls unterschrieben beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bewerber anhand der von ihm eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung geeignet ist. Diese Eignung setzt voraus, dass der Bewerber alle in den Auftragsunterlagen aufgeführten Mindestkriterien erfüllt.
Eigenerklärung hinsichtlich einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
Für Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall
Für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall
Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag auszufüllen und einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens:
Schritt 1 des Verfahrens:
Der Teilnahmeantrag ist anhand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und als Upload auf der E-Vergabe-Plattform einzureichen. Gesonderte Unterlagen / Formblätter für den Teilnahmeantrag werden nicht zur Verfügung gestellt. Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt. Anhand der vorgenannten Unterlagen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Teilnahmeanträge mit unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Bewerber ist für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seiner Angaben allein verantwortlich.
Bitte ausschließlich den Link für Teilnahmeanträge verwenden, der im Abschnitt I.3) der Bekanntmachung angegeben ist. (Nicht über die Kommunikationsschnittstelle
zusenden!)
Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) über die Vergabeplattform ist der 23.06.2023.
Schritt 2 des Verfahrens:
Erfolgreiche Bewerber erhalten die Aufforderung zur Erarbeitung der Angebote.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG) in der aktuellen Fassung Anwendung findet. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns(Mindestlohngesetz - MiLoG) des Bundes ab dem 1.1.2015 in der aktuellen Fassung zu beachten sind.
Wir behalten uns vor, den Zuschlag auf der Grundlage der auf gesonderte Aufforderung einzureichenden Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYWT2KV813
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.