2023-0373 Gutachterliche Begleitung der Schadstoffentfrachtung, Abbruch WR III Ottostr.54/56, 47198 Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0373
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0373 Gutachterliche Begleitung der Schadstoffentfrachtung, Abbruch WR III Ottostr.54/56, 47198 Duisburg
Gutachterlicher Begleitung der Schadtstoffentfrachtung
Hochhaus Weißer Riese III Ottostr. 54/56 47198 Duisburg
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, das 21-geschossige Wohnhochhaus an der Ottostraße 54/56 in 47198 Duisburg im Sprengverfahren abzubrechen. Im Vorfeld der geplanten Rückbaumaßnahme wurde eine gutachterliche Erkundung des Rückbauobjektes auf potentielle Bauschadstoffe durchgeführt. Sämtliche Maßnahmen zur Schadstoffsanierung einer umfangreichen gutachterlichen Begleitung und Überwachung zu unterziehen. Diese Leistungen beinhalten im Rahmen einer AG-seitigen Qualitätssicherung neben einem ausführungsbegleitenden Asbest-Monitoring auch eine umfangreiche Dokumentation aller Arbeiten. Dies bezieht sich neben den Leistungen zur Schadstoffsanierung ausdrücklich auch auf die Entsorgung aller schadstoffhaltigen bzw. im Rahmen der Schadstoffsanierung anfallenden Abfälle.
Eine Verlängerung kann aufgrund einer verlängerten Ausführungszeit erforderlich werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder Auszugs aus dem Berufsregister (Anlage A 2.1)
Gesamtumsatz des verantwortlichen Unternehmens von mindestens EUR 300.000,00 p.a. (in EUR, netto) im Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage A 2.2.1), (Mindestanforderung)
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über mind. EUR 2,5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird (Anlage A 2.2.2), (Mindestanforderung).
Gesamtumsatz: mindestens EUR 300.000,00 p.a. (in EUR, netto) im Durchschnitt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Berufshaftpflichtversicherung: Betriebshaftpflichtversicherung über mind. EUR 2,5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird (Anlage A 2.2.2), (Mindestanforderung).
Achtung: Bei dem geforderten Nachweisen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bieter oder Bietergemeinschaften, die diese Anforderung nicht vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Anhand von Lebensläufen, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung geprüft (Mindestanforderung):
(1) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Begutachtung von Schadstoffen eingesetzten technischen Fachkräfte:
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung geprüft:
(a) Einschlägiger Studienabschluss (Geologie, Chemie, Bauingenieurwesen oder vergleichbar) (Mindestanforderung),
(b) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 2 Jahren im Bereich der Schadstofferhebung und Schadstoffprobenahme (Mindestanforderung),
(c) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Bereich der gutachterlichen Betreuung der Schadstoffsanierung (Mindestanforderung),
(d) Qualifikationsbescheinigungen in folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung für mindestens 3 Mitarbeiter, die jeweils folgende Qualifikationen nachweisen:
- Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 - Großer Asbestschein oder vergleichbar (Mindestanforderung) und
- Sachkundenachweis TRGS 524 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen bzw. DGUV-R 101-004 (BGR 128) Kontaminierte Bereiche (Mindestanforderung).
Die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen in den vorgenannten Bereichen können auch durch mehrere unterschiedliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.
(2) Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Anhand einer Eigenerklärung sowie Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen:
Nachweis der Akkreditierung der Raumluftprobenahme auf Asbest und künstlichen Mineralfasern gemäß VDI 3492 (2013) und DIN EN ISO 16000-7 (2007).
Die Leistungsfähigkeit kann durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
(3) Vergleichbare Leistungen
Mindestanforderung: Es sind mindestens sechs vergleichbare Referenzprojekte (vier vergleichbare Referenzprojekte für a) und zwei vergleichbare Referenzprojekte für b)) nachzuweisen:
a) Vier vergleichbare Referenzprojekte für den Bereich der Schadstoffsanierung (Mindestanforderung)
Vergleichbar ist ein Referenzprojekt bei dem die folgenden Merkmale kumulativ, d.h. im Rahmen derselben Referenz, vorliegen:
(1) Schadstoffbetreuung vor Gebäudeabbruch
(2) Schadstoffbetreuung von
(aa) schwachgebundenem Asbest und
(bb) Asbestzement und
(cc) KMF.
Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 10 Jahre gewertet. Die wesentlichen Leistungen müssen im Rahmen der letzten 10 Jahre (d.h. seit dem 01.05.2013) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis zum 01.05.2023) abgeschlossen worden sein.
b) Zwei vergleichbare Referenzprojekte für den Umgang mit asbesthaltiger Putz- und Spachtelmasse (Mindestanforderung)
Vergleichbar ist ein Referenzprojekt bei dem die folgenden Merkmale kumulativ, d.h. im Rahmen derselben Referenz, aufweisen:
(1) Schadstoffbetreuung vor Gebäudeabbruch
(2) Umgang mit asbesthaltigen Putz- und Spachtelmassen
Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet. Die wesentlichen Leistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.05.2018) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis zum 01.05.2023) abgeschlossen worden sein.
Achtung: Bei der Erbringung der Qualifikation zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bieter oder Bietergemeinschaften, die diese Qualifikationen nicht oder nicht mit dem geforderten In-halt erbringen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Einzelheiten und weitere Informationen sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage einschließlich Anlagen zusammengefasst, die über den Link in dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden kann.
3. Wertung der Angebote und Auswertungskriterien
Die Angebote werden durch eine Bewertungskommission des Auftraggebers anhand der nachfolgend dargestellten Auswertungskriterien ausgewertet. Bei der Wertung bzw. dem Vergleich der Angebote wird sowohl das Honorar als auch die Qualität der Herangehensweise bewertet (Preis-Leistungs-Verhältnis).
Kriterium Wichtung A) Angebotspreis 80 % B) Darstellung der Herangehensweise 20 %
Für jede der vorgenannten Kategorien (A) und (B) werden jeweils bis zu 10 Punkte vergeben. Die jeweils vergebenen Punkte fließen dann in der entsprechenden Gewichtung in die Gesamtwertung ein.
Erläuterung zur Bewertung des Angebotspreises
Anhand der vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zu leistenden Preis- bzw. Vergütungsangaben wird durch den Auftraggeber der Angebotspreis ermittelt.
Die Preis- bzw. Vergütungsangaben wird der Bieter in das Angebotsformblatt (Anlage A) und das Leistungsverzeichnis (Anlage B, 01 Lang-LV) eintragen.
Bei der Auswertung der Angebote werden ausschließlich die vom Bieter im Angebotsformblatt angegebenen Entgelte für sämtliche Leistungen berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung des Angebotspreises ist die vom Bieter ausgewiesene Gesamtvergütung (brutto) bzw. die Angebotssumme (brutto).
Der Angebotspreis wird wie folgt bewertet: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtvergütung. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Gesamtvergütung.
Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegende Gesamtvergütung erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.
Wichtung: 80 %
Darstellung der Herangehensweise
Anhand der vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe vorzulegenden schriftlichen Darstellung der Herangehensweise wird die Qualität des Angebots bewertet.
Der Bieter hat in dieser Darstellung insbesondere vor dem Hintergrund des gegenständlichen Abbruch- und Sanierungskonzepts die eigene Herangehensweise an das Projekt darzustellen. Da insbesondere die Einhaltung des Fertigstellungzeitpunkts des Abbruchs von erheblicher Bedeutung ist, ist zu erläutern, wie möglichst kurze Reaktionszeiten und kurze Analysezeiten bei Raumluftmessungen sichergestellt werden können.
Die Wertung der Angebote erfolgt relativ. Das bedeutet, dass die unterschiedlichen Angebote anhand der jeweiligen erreichten Gesamtpunktezahlen verglichen werden. Das beste Angebot erhält nicht automatisch die volle Punktzahl. Dies gilt analog für das schlechteste Angebot, das nicht automatisch 0 Punkte erhält. Innerhalb einzelner Bewertungskriterien erfolgt die Wertung ebenfalls relativ unter Bezug auf die beschriebenen Qualitätsanforderungen. Angebote können punktegleich bewertet werden. Bei Punktgleichheit entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Das Angebot wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
? Projektziele werden erkannt und anhand der konkreten Aufgabenstellung herausgearbeitet (maximal 2 Punkte),
? Die geplante Herangehensweise und Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten wird auf Grundlage des Abbruch- und Sanierungskonzepts (Anlage D.02) schlüssig dargestellt (maximal 2 Punkte),
? Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an Projektmitarbeitern wird benannt und zugesichert (maximal 2 Punkte),
? Es werden konkrete Reaktionszeiten und Analysezeiträume angegeben und Maßnahmen zur Einhaltung schlüssig dargestellt (maximal 2 Punkte),
? Die geplante konkrete Herangehensweise basiert auf realistischen Annahmen (maximal 2 Punkte).
Bei der Bewertung der Kriterien werden die folgenden Bewertungsstufen zugrunde gelegt:
? Erwartungen des Auftraggebers werden übererfüllt: 2 Punkte,
? Erwartungen des Auftraggebers werden vollständig erfüllt: 1,5 Punkte,
? Erwartungen des Auftraggebers werden annähernd vollständig erfüllt: 1 Punkt,
? Erwartungen des Auftraggebers werden nur teilweise erfüllt: 0,5 Punkte,
? Erwartungen des Auftraggebers werden nicht ausreichend erfüllt: 0 Punkte.
Wichtung: 20 %
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1RM2D7Y1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]