Entsendemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 1484-JW-Rahmenvertrag Entsendemanagement
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsendemanagement
Die BWI erwägt, pro Los je einen Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Erweiterung des Leistungsportfolios der BWI hinsichtlich der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der geschätzte Gesamtauftragswert für alle Lose beträgt netto 3.298.250,00 Euro mit einer Obergrenze von netto 4.947.375,00 Euro. Der jeweilige Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Vertragsverlängerung von zweimal zwölf Monaten abgeschlossen (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21 Abs. 6 VgV).
Los 1
Rechtsberatung und Payroll
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und
einer optionalen Vertragsverlängerung von zweimal zwölf
Monaten abgeschlossen (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21
Abs. 6 VgV).
Los 2
Daten
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und
einer optionalen Vertragsverlängerung von zweimal zwölf
Monaten abgeschlossen (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21
Abs. 6 VgV).
Dieses Los betrifft keine Rechtsdienstleistungen.
Los 3
Prüfung und Umsetzung der Meldepflichten
iSd EU-Entsenderichtlinie (96/71 bzw. 2018/957)
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und
einer optionalen Vertragsverlängerung von zweimal zwölf
Monaten abgeschlossen (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21
Abs. 6 VgV).
Los 4
Aufenthaltsrecht und Registrierungspflicht
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und
einer optionalen Vertragsverlängerung von zweimal zwölf
Monaten abgeschlossen (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21
Abs. 6 VgV).
gem. Vergabeunterlagen
Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und
einer optionalen Vertragsverlängerung von zweimal zwölf
Monaten abgeschlossen (vier Jahre Gesamtlaufzeit gem. § 21
Abs. 6 VgV).
Dieses Los betrifft keine Rechtsdienstleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184991b4373-497b58eccdbffb45
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184991b4373-497b58eccdbffb45
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184991b4373-497b58eccdbffb45
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.