Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-56-PTLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mittels eines offenen Verfahrens gem. § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 2, § 15 und § 21 VgV den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zum Abruf von Arbeitnehmerüberlassung in verschiedenen Losen.
IT-Bereich
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart
Im Los 1 - IT Bereich ist geplant, eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern mit Qualifikationen im IT-Bereich abzuschließen.
Die Einsatzbereiche sind wie folgt:
- Zentrale IT-Steuerung
- Service und Support
- Basis- und Standardanwendungen
- Polizeiliche Fachanwendungen
- Informationssicherheit (Operative und Strategische Informationssicherheit)
- IT-Anwendungen im Bereich Leitstellen / Telekommunikation
- Mobile IT (App- und Plattformentwicklungen, Betriebsunterstützung)
Potentielle Berufsbilder, die als Qualifikation gefordert werden könnten, sind wie folgt:
- Ausbildung in den Bereichen Informatik/ Wirtschaftsinformatik/ Fachinformatik
- abgeschlossenes Hochschulstudium (FH, DHBW oder BA) in der Fachrichtung Informationstechnik, (Wirtschafts-) Informatik, Cyber Security, IT-Sicherheit oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
- technische Informatiker
Seitens des Auftraggebers besteht Bedarf an den diesen Rahmenvereinbarungen zugrundeliegenden zum Abruf vorgesehenen Leistungen (Arbeitnehmerüberlassung). Dieser Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Als Höchstabnahmemenge werden 6.640 Personentage festgelegt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten.
Die Rahmenvereinbarungen verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur zwei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen in allen Losen kann somit 48 Monate betragen.
Techniker und Handwerker
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart
Im Los 2 - Techniker und Handwerker ist geplant, eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern mit Qualifikationen im handwerklichen Bereich abzuschließen.
Die Einsatzbereiche sind wie folgt:
- Regionale Technikstandorte (Werkstätten der Polizei)
- Leitstellen / Telekommunikation
- Gebäudemanagement
Potentielle Berufsbilder, für die Arbeitnehmer mit entsprechender Qualifikation gefordert werden könnten, sind wie folgt:
- Fahrzeuglackierer
- Zweiradmechaniker
- Schiffselektriker
- Elektrotechniker Informations- und Kommunikationstechnik
- Funktechniker
- Ingenieure der Fachrichtung Informatik oder Informations-/Kommunikationstechnik
- Nachrichtentechniker
- Hausmeister
- Haustechniker
- Elektroniker
Seitens des Auftraggebers besteht Bedarf an den dieser Rahmenvereinbarungen zugrundeliegenden zum Abruf vorgesehenen Leistungen (Arbeitnehmerüberlassung). Dieser Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Als Höchstabnahmemenge werden 1.700 Personentage festgelegt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten.
Die Rahmenvereinbarungen verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt werden.
Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur zwei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen in allen Losen kann somit 48 Monate betragen.
Medizinischer Bereich
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart
Im Los 3 - Medizinischer Bereich ist geplant, eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern von medizinischem Personal abzuschließen.
Die Einsatzbereiche sind wie folgt:
- Polizeiärztlicher Dienst
Potentielle Berufsbilder, die als Qualifikation gefordert werden könnten, sind wie folgt:
- Ärztinnen und Ärzte mit der Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Orthopädie/Unfallchirurgie, Psychiatrie/Psychotherapie, Öffentliches Gesundheitswesen, Arbeitsmedizin
- Medizinische/r Fachangestellte/r
Seitens des Auftraggebers besteht Bedarf an den diesen Rahmenvereinbarungen zugrundeliegenden zum Abruf vorgesehenen Leistungen (Arbeitnehmerüberlassung). Dieser Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Als Höchstabnahmemenge werden 660 Personentage festgelegt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten.
Die Rahmenvereinbarungen verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt werden.
Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur zwei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen in allen Losen kann somit 48 Monate betragen.
Allgemeine Verwaltung
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart
Im Los 4 - Allgemeine Verwaltung ist geplant, eine Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern im Bereich der allgemeinen Verwaltung einer Behörde abzuschließen.
Die Einsatzbereiche sind wie folgt:
- Recht (Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht)
- Finanzen und Controlling
- Gebäudemanagement
- Personalwesen
- Projektmanagement
- Strategisches Qualitätsmanagement
Potentielle Berufsbilder, die als Qualifikation gefordert werden könnten, sind wie folgt:
- Verwaltungsfachangestellte oder vergleichbare Ausbildungen, Steuerfachangestellte Verwaltungswirte oder Finanzwirte (mittlerer Dienst),
- Diplom-Verwaltungswirte oder Diplom-Finanzwirte (gehobener Dienst)
- Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement bzw. für Büromanagement
- Juristen
- Betriebswirte
- Assistenzkräfte für die Pforte
- Unterstützung bei Catering (Besprechungen)
- Organisationsentwickler/-psychologen oder vergleichbare Berufsbilder mit Berufserfahrung und Zertifizierung im Projektmanagement (IPMA, SCRUM)
- Master of Arts mit Schwerpunkt Qualitätsmanagement
Seitens des Auftraggebers besteht Bedarf an den diesen Rahmenvereinbarungen zugrundeliegenden zum Abruf vorgesehenen Leistungen (Arbeitnehmerüberlassung). Dieser Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Als Höchstabnahmemenge werden 1.060 Personentage festgelegt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten.
Die Rahmenvereinbarungen verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt werden.
Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur zwei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen in allen Losen kann somit 48 Monate betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1 - Angebotsschreiben).
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden (Kriterium Nr. 2 - Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
- Nachweis (Kopie) der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG (Kriterium Nr. 1 - Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
- Nachweis des Bieters zur Betriebshaftpflichtversicherung, Deckungssumme: Personen- und Sachschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro, Vermögensschäden mind. 1 Mio. Euro (Vorlage der Kopie eines aktuellen Versicherungsscheins oder Zusage auf Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung) (Kriterium Nr. 3 - Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
- Nachweis durch Eigenerklärungen zum Mindestumsatz für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird (Kriterium Nr. 4 - Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Hierfür geben Sie den Jahresumsatz (in EUR) Ihres Unternehmens bzw. jedes einzelnen Mitglieds einer Bietergemeinschaft für die letzten drei Jahre (2022, 2021, 2020) an. Zur Prüfung, ob das A-Kriterium erfüllt ist, wird der Durchschnittswert der letzten drei Jahresumsätze berücksichtigt.
Der Jahresumsatz von eignungsleihenden Unternehmen wird in die Berücksichtigung mit einbezogen, sofern sich die Leihe auf die finanzielle Leistungsfähigkeit erstreckt. Im Falle der Eignungsleihe oder bei Bietergemeinschaften werden die Jahresumsätze der Beteiligten addiert
Mindestumsatz für jedes Los ist:
Los 1: 10 Mio. Euro
Los 2: 2 Mio. Euro
Los 3: 1 Mio. Euro
Los 4: 1 Mio. Euro
- Nachweis durch Eigenerklärungen zur erforderlichen Gesamtzahl des Leiharbeitnehmerpool für jedes Los, auf das ein Angebot abgegeben wird (Kriterium Nr. 5 - Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Geben Sie die Gesamtzahl des jeweiligen Leiharbeitnehmerpools jeweils für die letzten drei Jahre (2022, 2021, 2020) an. Zur Prüfung, ob das A-Kriterium erfüllt ist, wird pro Los der Durchschnittswert der letzten 3 Jahre berücksichtigt.
Im Falle der Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird die Gesamtzahl der Leiharbeitnehmer des eignungsleihenden Unternehmens in die Berücksichtigung einbezogen. Im Falle der Eignungsleihe oder bei Bietergemeinschaften werden die Leiharbeitnehmerzahlen der Beteiligten addiert.
Mindestgröße für jedes Los ist:
Los 1: 2.000 Personen
Los 2: 1.000 Personen
Los 3: 750 Personen
Los 4: 1.000 Personen
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen).
- Eigenerklärung darüber, dass der Bieter versichert, dass bei Ausführung der Leistung
- er die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet;
- er den zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen untersagt, die Technologie von L. Ron Hubbard bei Ausführung der Leistung anzuwenden, zu lehren oder in sonstiger Weise zu verbreiten;
- nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet.
Der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen von der weiteren Ausführung der Leistung unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, soweit er hiervon Kenntnis hat.
- Eigenerklärung, dass bei Bedarf vor Aufnahme der Tätigkeit:
- alle zur Kenntnis gelangten vertraulichen Daten der anderen Seite geheim zu halten sind (Anlage 6 - Vereinbarung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit);
- im Falle des Abschlusses eines Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrags, der betreffenden Leiharbeitnehmer auf die Geheimhaltung von personenbezogenen und nicht-personenbezogenen vertraulichen Daten verpflichtet wird (Anlage 6.1 - Verpflichtungserklärung Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit).
- zugestimmt wird, dass im Falle des Abschlusses eines Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrags der betreffende Leiharbeitnehmer durch den Auftraggeber nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet wird (Anlage 6.2 - Niederschrift Förmliche Verpflichtung).
- Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzung: Mit der Ausschreibung soll
für jedes Los eine Rahmenvereinbarung bis zu 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern zum Abruf
von Leistungen einer befristeten Arbeitnehmerüberlassung geschlossen werden.
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY6Q1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html