Dienstleister Reisesicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: 1477-MP-Dienstleister Reisesicherheit
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleister Reisesicherheit
Die BWI GmbH (im Folgegenden:BWI) erwägt einen (1) Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung von
Dienstleistungen im Bereich Reisesicherheit im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV mit einem geschätzten Auftragswert von
ingesamt 324.870,00 Euro (Obergrenze: 487.305,00) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren, bei einer
Grundlaufzeit von zwei (2) jahren und der Möglichkeit einer (1) Verlängerung um 24 Monate, abgeschlossen.
Die BWI benötigt einen leistungsstarken und zuverlässigen Dienstleister im Bereich Travel-Risk-Mangement/Reisesicherheit, um die
gesetzlichen Fürsorgepflichten ggü. ihren Mitarbeitern auf dienstlichen Auslandsreisen effizient und effektiv erbringen zu können. Dies
beinhaltet:
- die Beurteilung von Risiken (Security) und Gefahren (Safety & Gesundheitsschutz) im globalen Kontext und bis auf die lokale Ebene der
Reiseaktivitäten herunter
- die Bereitstellung von Informationen über die Risiken und Gefahren für das Management der BWI und für die Reisenden. Die
Bereitstellung von Unterrichtungsmaterial auf Plattformen und in Dokumenten
- die Beratung des Management und der Reisenden in der Reiseplanung
- die ständige Erfassung und Lokalisierung der Reiseaktivitäten zur Bereitstellung einer Übersicht für die BWI. Das ständige Monitoring der
globalen Sicherheitslage in allen relavanten Aspekten (Politische Stabilität, Krisen & Kriege, Kriminalität, Terrorismus, Naturkatastrophen,
Gesundheitsrisiken)
- die Sicherstellung einer Ansprechbarkeit 24/7 zur Hilfestellung für das Mgmt und die Reisenden in allen relaventen Fragen zur Security &
Safety im Reisekontext
- die Beratung des Mgmt in eingetreten Notfällen und Krisen
- die Fähigkeit zur Organisation von Notfallmaßnahmen im Bedarfsfall
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
einmal um 24 Monate
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 324.870,00 Euro innerhalb der Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren Vertragslaufzeit zzgl. einmaliger Verlängerungsoption um zwei Jahre ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 487.305,00 Euro
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182a6b9f258-67796f88e89b67c6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182a6b9f258-67796f88e89b67c6
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-182a6b9f258-67796f88e89b67c6
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) vor.
Ebenfalls müssen Verpflichtungserklärung auf Einhaltung des MiLoG und die Erklärung zur Sanktions-VO abgeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.