Rathaus- und Bärenareal Durbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Durbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.durbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathaus- und Bärenareal Durbach
Die Gemeinde Durbach beabsichtigt die Sanierung und den Anbau des Rathauses sowie die Entwicklung der dazugehörigen Freiflächen und des angrenzenden "Bärenareals".
Die aktuell vorhandenen, nicht erhaltenswerten Außenflächen sollen durch eine Grünflächen- und Platzgestaltung aufgewertet und so gestaltet werden, dass das Rathaus von der Straße aus sichtbar ist und somit seine Attraktion direkt ersichtlich wird.
Das Rathaus wiederrum bedarf einer umfangreichen baulichen Umgestaltung. Die Planung dieser Entwicklung erfolgt in einem Realisierungswettbewerb (Rathaussanierung, Anbau und dazugehörige Freiflächen). Innerhalb des Realisierungsteils ist auch der Abbruch der Gebäude im Tal 3 und Tal 7a sowie eine sinnvolle Entwicklung dieser Flächen (inklusive der aktuellen Parkierungsflächen ) zu planen. Hierbei ist die durch den Abriss des Gebäudes Tal 3 gewonnene Fläche in die Platzgestaltung für den Rathausvorplatz einzubeziehen.
Um diese Visionen in einen homogenen Gesamtkontext stellen zu können und der Lage und Chance der Gestaltung der Ortsmitte Durbach gerecht zu werden, soll ferner die Entwicklung des „Bären“ im Tal 7 in einem Ideenteil im Bereich Hochbau mitgedacht werden. Für dieses Objekt besteht lediglich die Vorgabe seitens der Ausloberin, die Entwicklung so zu planen, dass das Gebäude sich in städtebaulicher Hinsicht harmonisch in das Gesamtensemble einfügt. Im Falle eines Abbruchs ist jedoch in jedem Fall ein Ersatzbau vorzusehen. Die Positionierung innerhalb des Plangebiets kann hierbei frei gewählt werden, es ist lediglich darauf zu achten, dass das Gebäude stirnseitig zur Straße positioniert wird und über ein Satteldach oder Walmdach verfügt.
Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 8.334.000 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis Ende 2026 geplant.
Durbach
Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 sowie 5, 6, 7, 8 (optional 9) der HOAI für Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI.
Die Beauftragung ist dabei stufenweise nach Projektfortschritt und Leistungsphase vorgesehen. Die Ausloberin beabsichtigt grundsätzlich die Leistungsphasen 1 – 8 der Objektplanung zu vergeben. Ein Auftragsversprechen für die Objektplanung erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie nach der Erteilung der Baugenehmigung mindestens mit 60 % der Leistungsphase 5 (z.B. Leitdetails) des Realisierungsteils. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Geplante Projektdauer:
Start Planungsphase ca. 1. Quartal 2024
Baubeginn ca. 1. Quartal 2025
Inbetriebnahme / Fertigstellung 4. Quartal 2026
Insgesamt sollen fünfzehn Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Hiervon wurden drei Bewerber vorab von der Ausloberin gesetzt. Diese sind:
- Dipl. Ing. (FH) Frank-Michael Graf, 77654 Offenburg
- KRÄMER architekten, 77654 Offenburg
- wwg – architekten BDA, 77781 Biberach
Die Auswahl der weiteren zwölf Teilnehmer zusätzlich zu den drei gesetzten Teilnehmern, welche zur Bearbeitung der Planungsaufgabe und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Technische und berufliche Eignung, max. 60 Punkte
Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ in den letzten drei Jahren.
Bis einschließlich 1 Person = 0 Punkte
Ab 2 Personen = 20 Punkte
Ab 3 Personen = 40 Punkte
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen im Projekt (Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition).
Keine/unvollständige Angabe = 0 Punkte
Vollständige Angabe = 20 Punkte
Vorlage einer Referenzliste über vier früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt)
Realisierter Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen:
- Objektplanung § 34 HOAI, innerhalb der LPH 2-8, mind. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
- Mindesthonorarzone III oder höher.
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023
- Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,60 Mio. € netto.
- Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+ 400
Ab 1,60 Mio. € netto = 3 Punkte
Ab 2,15 Mio. € netto = 6 Punkte
Ab 2,70 Mio. € netto = 9 Punkte
Ab 3,25 Mio. € netto = 12 Punkte
Ab 3,80 Mio. € netto = 15 Punkte
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Innerhalb der letzten 10 Jahre = 10 Punkte
Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte
Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt)
Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen:
- Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8, mind. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
- Mindesthonorarzone III oder höher.
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023
- Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,60 Mio. € netto.
- Angabe Auftraggeber (öffentlich).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300+ 400
Ab 1,60 Mio. € netto = 3 Punkte
Ab 2,15 Mio. € netto = 6 Punkte
Ab 2,70 Mio. € netto = 9 Punkte
Ab 3,25 Mio. € netto = 12 Punkte
Ab 3,80 Mio. € netto = 15 Punkte
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
Innerhalb der letzten 10 Jahre = 10 Punkte
Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte
Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt)
Erfahrung mit Denkmalschutz
Mindestanforderungen:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023, bei welchem die Leistungsphasen 2 bis 5 bzw. 2 bis 8 für ein Denkmalgeschütztes Gebäude durchgeführt wurden (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #4 möglich).
Begleitung in LPH 2 bis 5 = 10 Punkte
Begleitung in LPH 2 bis 8 = 20 Punkte
Referenzprojekt #4 (max. 1 Projekt)
Ausgezeichnetes realisiertes Projekt
Mindestanforderungen:
Angabe eines Vorhabens mit Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.05.2013, vor 31.05.2023, welches mit einem Architekturpreis (z.B. Auszeichnungen des BDA oder „Beispielhaftes Bauen) oder einem Wettbewerbserfolg (1. – 3. Platz) ausgezeichnet wurde (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #3 möglich).
Wettbewerbserfolg = 15 Punkte
Architekturpreis = 20 Punkte
Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag beiliegenden Formblätter zu erfolgen.
Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein
Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet
wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die
verantwortliche Projektleitung einzureichen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung (Architekt) gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen.
- Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser
der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder ein Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu erbringen.
- Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt ist ein Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder ein sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu erbringen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt, § 75, Abs. 1 und Abs. 2 VgV.
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen
oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wir ein Architektenwettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und VgV durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen Teilnahmeantrag mit Unterlagen ab. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen Mindestvoraussetzungen überprüft. Dann wird anhand der Unterlagen geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als drei Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der Auswahlkrtierien
(vgl. oben II.2.9) die zwölf weiteren Bewerber zusätzlich zu den drei gesetzten Bewerbern ausgewählt, welche zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe aufgefordert werden. Anschließend werden mit den Preisträgern aus dem Wettbewerb Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den 15 (12 + 3) ausgewählten gehören, werden darüber gemäß § 62, VgV informiert.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle über den Link zu richten.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter
Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.
7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und
Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/
abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/
Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann
(Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und
Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§ 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
(11) Es wird darauf hingewiesen, dass unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge nicht berücksichtigt
werden
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen
und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland