Marktraumumstellung Erdgas Verl - TPM Referenznummer der Bekanntmachung: GW002_00520_V
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktraumumstellung Erdgas Verl - TPM
Technisches Projektmanagement (TPM) für die Marktraumumstellung Erdgas von L- auf H-Gas für ca. 4059 Messlokationen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technisches Projektmanagement: Koordination und Steuerung im Sinne des § 19a EnWG alle notwendigenMaßnahmen zur L-/H-Gas-Anpassung im Netzgebiet der Stadt Verl in Abstimmung mitdem Auftraggeber.Der Auftraggeber erbringt alle dazu erforderlichen Projektsteuerungsleistungen, insbesondere:- Projektentwicklung- Projektkoordination und -leitung- Technische Betreuung und Begleitung von Erhebung und Anpassung und Qualitätssicherung- Wirtschaftliche Betreuung und Begleitung von Erhebung und Anpassung und Qualitätssicherung- Bereitstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur- Führen eine Projektbüros
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.