Rahmenvertrag zur Betreuung und Weiterentwicklung des Synoptischen Modells Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2022-0070
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Betreuung und Weiterentwicklung des Synoptischen Modells
Rahmenvertrag zur Betreuung und Weiterentwicklung der Synoptischen Modells zur operationellen Modellierung zur Berechnung von Hoch- und Niedrigwasservorhersagen sowie Wirksamkeitsuntersuchungen
Das Synoptische Modell für den Rhein, wird beim Sachgebiet „Hochwasserschutz Oberrhein, Hochwasservorhersagezentrale“ Oberrhein als offizielles Instrument zum Nachweis der Wirksamkeit der deutsch-französischen Hochwasserschutzmaßnahmen (Kulturwehre, Polder, Dammrückverlegungen) sowie in Hochwasser- als auch in Mittel- und Niedrigwassersituationen am Rhein im operationellen Betrieb zur Abfluss- und Wasserstandsvorhersage, inkl. Hochwasser mit Einsatz der Rückhaltemaßnahmen, verwendet. Dazu sind laufend entsprechend den fachlichen Anforderungen umfangreiche Weiterentwicklungen des Modells notwendig. Neu fertiggestellte oder noch in Planung befindliche Ausführungsvarianten für Hochwasserschutzmaßnahmen müssen in das Modell integriert werden, die erweiterten Modellbausteine müssen getestet und optimiert werden, so dass detaillierte Wirkungsnachweise der Maßnahmen geführt werden können und im Hochwasserfall, wie z.B. Mai/Juni 2013 oder bei den beiden Hochwassern 2021, der Verlauf und der Hochwasserscheitel optimal vorhergesagt werden können.
Einmalige Option für eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Beim Auftragnehmer sind umfassende und detaillierte Kenntnisse sowie tiefgreifende Erfahrungen in folgenden Bereichen zwingend erforderlich:
• Langjährige Erfahrung in der programmtechnischen Weiterentwicklung von Modulen des Synoptischen Modell (FORTRAN-Code) inklusive des hydrodynamischen Rechenkerns sowie Kalman-Filter-Modellen.
• Sehr gute Kenntnis des Programmcodes des Synoptischen Modells und weitere Programmiererfahrung in FORTRAN insbesondere in der Erstellung und Anpassung der peripheren Programme, die im operationellen Betrieb der HVZ angewandt werden (z.B. SYN_PLOT, SYN_TREE, VAR_PLOT u.a.).
• Umfassende Erfahrung bei der Erstellung bzw. Aufstellung von hydrodynamischen Modellen zur Nutzung im Synoptischen Modell sowie der Modellkalibrierung.
Diese einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen werden zwingend benötigt, da das weiterzuentwickelnde Synoptische Modell das zentrale Werkzeug der Hochwasservorhersage für den Oberrhein zwischen Basel und Worms ist und zudem das offizielle Nachweisinstrument für die Wirksamkeit der Maßnahmen am Oberrhein. Die Programmierarbeiten sind daher hochsensible Arbeiten, die nur von einem Büro durchgeführt werden können, welches sehr gute Kenntnisse der Modelltechnik des Synoptischen Modells und seiner Komponenten sowie der operationellen Modellumgebung der HVZ hat.
Die oben beschriebene fachliche Expertise und mehrjährige Erfahrung in den Bereichen operationeller Modellbetrieb der HVZ und Modelltechnik des verwendeten Wasserhaushaltsmodells kann nur das Ingenieurbüro Aquantec Gesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vorweisen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag zur Betreuung und Weiterentwicklung des Synoptischen Modells
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.