217-FWH-2023-VgV GP - Generalplanungsleistungen Neubau Feuerwehrhaus Essen Werden - Heidhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-GVE-00103
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gve-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
217-FWH-2023-VgV GP - Generalplanungsleistungen Neubau Feuerwehrhaus Essen Werden - Heidhausen
Projektaufgabe und Projektziel ist die Generalplanung und Umsetzung eines Neubaus für ein Feuerwehrhaus welches durch die Freiwillige Feuerwehr (FF), die Jugendfeuerwehr und die Berufsfeuerwehr (BF) genutzt wird. Die Fahrzeughalle soll Platz für 6 Löschfahrzeuge der FF und einen Rettungswagen der BF bieten. Des Weiteren soll das Gebäude auch zu Schulungszwecken genutzt werden, sowie im Katastrophenfall der Versorgung und Beherbergung dienen.
Die GVE hat bereits Teile der Leistungsphasen 1 und 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume selbst erbracht und mit der Feuerwehr abgestimmt. Auf dieser Grundlage sollen diese Leistungsphasen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume vervollständigt und um alle erforderlichen Beiträge der fachlich an der Planung Beteiligten ergänzt werden. Zudem sollen gegebenenfalls die weiteren Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 9 als Generalplanung stufenweise erbracht werden.
Das Raumprogramm wurde mit der Feuerwehr abgestimmt und entspricht dem aktuellen Bedarf der Feuerwehr am Standort Essen Werden - Heidhausen.
Freiwillige Feuerwehr Essen Werden - Heidhausen Brakeler Wald 19 45239 Essen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanerleistungen.
Der bereits erbrachte Leistungsanteil an den Leistungsphasen 1 und 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume wird den Bieter*innen rechtzeitig vor der Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Der / Die Auftragnehmer*in aus diesem Vergabeverfahren hat die bereits erbrachten Leistungen aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume innerhalb seiner/ihrer Beauftragung und innerhalb der angebotenen und beauftragten Honorierung zu prüfen, sich verantwortlich zu eigen zu machen, zu ergänzen und zu vervollständigen. Insbesondere sind die Arbeitsergebnisse anderer Fachingenieurleistungen planerisch zu berücksichtigen und die Koordination dafür zu leisten.
Der Generalplanerauftrag umfasst Planungs- und Ingenieurleistungen betreffend Leistungsbilder / Leistungsbereiche gemäß HOAI und AHO:
- Gebäude und Innenräume - §§ 33 ff und Anlage 11 HOAI
- Freianlagen - §§ 38 ff und Anlage 11 HOAI
- Tragwerksplanung - §§ 49ff und Anlage 14 HOAI
- Technische Gebäudeausrüstung - §§ 53 ff und Anlage 15 HOAI
o Abwasser-, Wasser, Gasanlagen
o Wärmeversorgungsanlagen
o Lufttechnische Anlagen
o Starkstromanlagen
o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
o Förderanlagen
o Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
o Gebäudeautomation
- Bauphysik - gemäß Anlage 1.2 HOAI
o Wärmeschutz und Energiebilanzierung
o Bauakustik (Schallschutz)
o Raumakustik
- Brandschutzgutachten - gemäß AHO Heft 17
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der / Die Auftraggeber*in behält sich im Übrigen vor, die einzelnen Stufen nicht in Gänze, sondern nur teilweise zu beauftragen.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen wie folgt vorgesehen:
- Projektstufe 1: LPH 1-3
- Projektstufe 2: LPH 4
Vorgesehen ist eine Beauftragung der Projektstufen 1 und 2 mit der Zuschlagserteilung: LPH 1-4. Nach Abschluss der Genehmigungsplanung ist beabsichtigt die weiteren Leistungsphasen (LPH) stufenweise zu beauftragen.
Sämtliche weiteren Planungsschritte und die Umsetzung stehen jedoch unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Stadt Essen und der Entscheidung der Stadt Essen:
- Projektstufe 3: LPH 5-7
- Projektstufe 4: LPH 8-9
Der Leistungsumfang beinhaltet die Erstellung eines vereinfachten BIM-Modells als spätere Grundlage für die Bewirtschaftung des Neubaus durch das Facility Management.
Das Gesamt - Projektvolumen wird grob, mit Kostenstand zum 01.09.2022, auf rund 10,3 Mio. EUR netto beziffert, KG 200 - 600 nach DIN 276. Diese Kostenermittlung stellt aufgrund der erst noch zu erarbeitenden Planungsschritte keine Basis für ein Auftragsversprechen dar.
Die Auftraggeberin wertet die Teilnahmeanträge/ Bewerbungen nach den Angaben der Bewerber*innen in der Anlage 2 "Bewerbungsbogen", welche auf der elektronischen Vergabeplattform zum Herunterladen bereitstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die GVE stellt allen Bewerbern eine Anlage 2 "Bewerbungsbogen" zur Verfügung, die im Teilnahmewettbewerb ausgefüllt und unterschrieben einzureichen ist.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber*innen und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung / Nachunternehmererklärung. Hierfür ist die Anlage 2 "Bewerbungsbogen" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Russlandsanktionen.
- "Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung"
- Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Firmenname, Gründungsjahr, gesetzliche Vertreter, Hauptsitz des Unternehmens, Standorte, von denen aus die Auftraggeberin betreut werden soll, Rechtsform, Angaben KMU, Ansprechpartner*in einschließlich Angabe der Position und Telefonnummer.
- Übersicht aller für den Auftrag vorgesehenen Personen/Unternehmen, die die Leistung tatsächlich erbringen würden. Projektleiter*in und ein/e stellvertretende/r Projektleiter*in für das Gesamtprojekt sind zwingend namentlich zu benennen.
Für jeden Leistungsbereich/jedes Leistungsbild ist zudem ein/e Fachliche Projektleiter*in zwingend namentlich zu benennen.
Ein / Eine Stellvertretende/r Projektleiter*in kann auch zugleich ein/e verantwortliche/r Fachplaner*in sein.
Der / Die Projektleiter*in, sein / ihr stellvertretende/r Projektleiter*in und die, für den/das jeweilige(n) Leistungsbereich/jedes Leistungsbild Fachliche Projektleiter*in, einschließlich für die Objektüberwachung zuständige Projektmitarbeiter*in, müssen über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt*in" gemäß § 75 Abs. 1 VgV, oder "Ingenieur*in" bzw. "Beratende Ingenieur*in" (gemäß § 75 Abs. 2 VgV) im betreffenden Leistungsbereich / Leistungsbild verfügen.
Ein Mitglied des Teams "Projektleitung des Generalplaners" (siehe nachfolgend Ziffer III.1.3) muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 BauO NRW verfügen.
Die GVE stellt allen Bewerbern eine Anlage 2 "Bewerbungsbogen" zur Verfügung, die im Teilnahmewettbewerb ausgefüllt und unterschrieben einzureichen ist.
Mindestanforderungen, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss führen, sind folgende:
- Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Bewerbungsbogen unter A.I.)
- Eigenerklärung (siehe Bewerbungsbogen unter A.II.)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Haftpflichtversicherung (siehe Bewerbungsbogen unter B.I.)
Die GVE stellt allen Bewerbern eine Anlage 2 "Bewerbungsbogen" zur Verfügung, die im Teilnahmewettbewerb ausgefüllt und unterschrieben einzureichen ist.
Der/Die Bewerber*in / Generalplaner*in ggf. mit Nachunternehmen / Bewerber*innen-Gemeinschaft verfügt über in Summe mindestens 25 entsprechend qualifizierte technische Mitarbeiter*innen davon mindestens 12 Architekt*innen und/oder Ingenieur*innen / Master / Bachelor (siehe Bewerbungsbogen unter C.I.)
Das Team "Projektleitung des Generalplaners" setzt sich zusammen aus Projektleiter*in des Gesamtprojektes, Stellvertretender Projektleiter*in des Gesamtprojektes und jeweils Fachliche/r Projektleiter*in pro Leistungsbild / Leistungsbereich:
- für Leistungsbild Gebäude und Innenräume
- für Leistungsbild Freianlagen
- für Leistungsbild Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen)
- für Leistungsbild Tragwerksplanung
- für Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- für Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz)
- für Bauphysik - Raumakustik
- für Brandschutz
Mindestens ein Mitglied des Teams "Projektleitung des Generalplaners" muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 2 BauO NRW verfügen.
Persönliche Referenzen sind jeweils für die namentlich zu benennenden Personen des Teams "Projektleitung des Generalplaners" für ihr jeweils verantwortetes Leistungsbild / Leistungsbereich zu erbringen.
Für die Referenzprojekte werden nur Referenzen gewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Ein Referenz-Projekt muss nach dem 01.01.2018 abgeschlossen sein (gerechnet vom Abschluss dieser Leistung = Inbetriebnahme). Referenzen vor diesem Zeitraum oder ohne Abschluss werden nicht gewertet.
- Als Referenz-Projekt wird gewertet, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind.
- Ausländische Bewerber*innen haben gleichwertige Nachweise beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
- Gemäß den Bewertungskriterien erhält ein/e Bewerber*in mehr Wertungspunkte in der Bewertung, wenn er/sie für die Projektleiter*in des Gesamtprojektes oder/und Stellvertretende Projektleiter*in des Gesamtprojektes mehr vollständige Referenzprojekte nachweist als mindestens gefordert.
- Als Bewerber*innen-Gemeinschaft können die Bewerber*innen für ihre jeweiligen Leistungsteile auch jeder für sich die Referenzen beibringen, so dass zusammen genommen die Bewerber*innen-Gemeinschaft die Anforderung erfüllt. Beim Einsatz von Nachunternehmen müssen diese für ihren Leistungsteil die Referenzen beibringen.
Für Projektleiter*in für das Gesamtprojekt und für Stellvertretende/r Projektleiter*in für das Gesamtprojekt sind jeweils mindestens 2 Nachweise über persönliche, vollständige Referenzen vorzulegen, über erbrachte Gesamtprojektleitung:
a) von Dienstleistungen der Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, §§ 34 ff. HOAI, zu Gebäuden mindestens der Honorarzone III
b) von Dienstleistungen der Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, zu Gebäuden mindestens der Honorarzone II
c) Referenz - Projekt mit Gesamtbaukosten der Kostengruppen 300 bis 600 nach DIN 276 in Höhe von mindestens 8 Mio. Euro netto
Es ist mindestens eine persönliche Referenz pro Leistungsbild und Fachliche/r Projektleiter*in, von Dienstleistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 (mindestens) in folgenden Leistungsbildern für den jeweils verantworteten Leistungsteil einzureichen:
- Leistungsbild Gebäude und Innenräume: Gebäudenutzungsart: Feuerwehrhaus, -wache; Mindestens Honorarzone III gem. § 35 HOAI und Objektliste für Gebäude in Anlage 10, HOAI unter 10.2.; Netto-Baukosten der Kostengruppe [300 + 400] mindestens 5 Mio. EUR; BGF-Fläche nach DIN 277 mindestens 2 000 qm;
- Leistungsbild Freianlagen: Referenz mit Dachbegrünung, mit Verkehrsflächen; Mindestens Honorarzone III gem. §§ 39, 40 HOAI und gemäß Objektliste für Freianlagen in Anlage 11, HOAI unter 11.2; Netto-Baukosten der Kostengruppe [500] mindestens 300.000 EUR;
- Leistungsbild Technische Ausrüstung: Gebäudenutzungsart: Gewerbe oder Industrie; Mindestens Honorarzone II gem. § 56 HOAI, für die Anlagengruppen 1 bis 8 gem. § 53 HOAI und Objektliste für technische Ausrüstung in Anlage 15, HOAI unter 15.2 oder entsprechend; Netto-Baukosten der Kostengruppe [400] mindestens 1,5 Mio. EUR;
- Leistungsbild Tragwerksplanung: Mindestens Honorarzone III gem. § 52 und der Anlage 14, Nummer 14.2 Objektliste Tragwerksplanung, HOAI; Netto-Baukosten gem. § 50 Abs. 1 HOAI mindestens 2,5 Mio. EUR.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt*in"/"Ingenieur*in" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur*in/Architekt*in verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern eine/r der Gesellschafter*innen oder der bevollmächtigte/n Vertreter*innen der juristischen Person und der verantwortliche/n Projektbearbeiter*innen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bewerber*innen- / Bieter*innen-Gemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerber*innen- / Bieter*innen-Gemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden" und eine Anlage 2 "Bewerbungsbogen". Für den öffentlichen Teilnahmewettbewerb der Stufe 1 müssen die Bewerber*innen lediglich den ausgefüllten Bewerbungsbogen (Anlage 2) sowie sich daraus ergebende / geforderte weitere Unterlagen einreichen.
- Fragen zu den Bewerbungs-/ Vergabeunterlagen dürfen die Bewerber*innen bis zum 23.06.2023, 10:00 Uhr elektronisch textlich einreichen. Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 26.06.2023. Die Bewerber*innen sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
- Teilnahmeanträge/ Bewerbungen sind ausnahmslos elektronisch über den Vergabemarktplatz bei der Auftraggeberin einzureichen. Der postalische Versand eines/r Teilnahmeantrags/ Bewerbung führt zum Verfahrensausschluss.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Teilnahmeanträge/ Bewerbungen sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Teilnahmeanträge/ Bewerbungen bis zum Einreichungstermin. Andere Übertragungsarten, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass die an den Teilnahmewettbewerb anschließende Angebotsphase des indikativen Angebotes mit verkürzter Angebotsfrist durchgeführt wird. Grundlage für die Verkürzung ist die im Vorfeld veröffentlichte Vorinformation (§ 38 Abs. 3 VgV).
Der "Leitfaden für ein verbindliches Angebot", der als Teil der Vergabeunterlagen elektronisch abrufbar ist, enthält die Einzelheiten dazu.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD5Y16D55XLE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller*in den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html