Bereitstellung eines LoRaWAN-Netzes zur Integration diverser Sensoren und Messstationen und Durchführung damit verbundener technischer und operativer Tätigkeiten

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luedenscheid.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung eines LoRaWAN-Netzes zur Integration diverser Sensoren und Messstationen und Durchführung damit verbundener technischer und operativer Tätigkeiten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitgestellt werden soll ein funktionsfähiges LoRaWAN-Netz auf dem Lüdenscheider Stadtgebiet zur Integration diverser Sensoren und Messstationen. Weiterhin müssen unmittelbar damit verbundene technische und operative Tätigkeiten im Rahmen des Förderprojektes „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (DkV) durchgeführt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 174 698.95 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Straßenverkehrsnetz auf dem Stadtgebiet Lüdenscheid

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung eines funktionsfähigen LoRaWAN-Netzes auf dem Stadtgebiet Lüdenscheid, welches insbesondere das in Folge der Sperrung der Rahmedetalbrücke stärker und umfangreicher genutzte Straßenverkehrsnetz abdeckt und die Hard- und Software technische Kapazität aufweist unterschiedliche neue Sensoren und Messstationen zu integrieren und in der Lage ist, die auf diesem Weg gewonnenen Daten an eine Datenplattform zu übertragen. Weiterhin müssen damit einhergehende Dienstleistungen erbracht werden, die mit der technischen und operativen Umsetzung des Vorhabens im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (DkV) einhergehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Durch die Sperrung der Rahmedetalbrücke und damit der A45 und der daraus resultierenden Bedarfsumleitungsstrecke haben sich Dauer, Intensität, Be- und Auslastung der durch PKW und LKW genutzten Straßen deutlich erhöht. Dies führt zu erheblichen negativen Auswirkungen in der Lebensqualität der Bevölkerung (u. a. durch Lärm- und Feinstaubbelastung) und des Wirtschaftsstandorts. Dem soll nun durch gezielte Eingriffe im Straßenverkehr begegnet werden, was auch durch das Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (DkV) unterstützt wird. Die Projektskizze dazu sieht vor, dass an diversen Punkten, die sich über das Stadtgebiet erstrecken, Verkehrs- und Luftqualitätsdaten mittels entsprechender Sensoren und Messstationen kontinuierlich erhoben und ausgewertet werden sollen. Um die nötigen Verbesserungen für Wirtschaft und Bevölkerung möglichst kurzfristig herbeiführen zu können, müssen die vorgenannten Sensoren in ein bereits installiertes, flächendeckendes und dauerhaft funktionsfähiges LoRaWAN-Netz auf dem Lüdenscheider Stadtgebiet integriert werden. LoRaWAN-Netze sind bedingt durch ihre Funktionsweise energieeffizient und nicht in der Lage Bilder zu übertragen, wodurch datenschutzrechtliche Problematiken reduziert werden. Zur Einhaltung der Vorgaben der DSGVO müssen bei der dauerhaften Erfassung und Verarbeitung dieser Daten unterschiedliche Sicherheitskriterien befolgt werden, weshalb die IT-Systeme des LoRaWAN-Netzes über zertifizierte deutsche Rechenzentren laufen und das Netz von der Bundesnetzagentur genehmigt sein sollte. Ziel des Projektes ist, eine Dateninfrastruktur neu aufzubauen, die im Wesentlichen auf der Nutzung von LoRaWAN-Sensorik und -Funknetz in Verbindung mit einer IoT-Datenplattform, die als primäre Quelle der urbanen Daten gilt, aufbaut. An diese soll schließlich eine Urban Data Plattform (UDP) angebunden werden, die entwickelt und konstant mit relevanten Daten versorgt werden muss, um auf Grundlage dessen unterschiedlichste Auswertungen durchzuführen.

Nach einer vorgenommenen Markterkundung wurde festgestellt, dass lediglich das LoRaWAN-Funknetz der Enervie Service GmbH (ESG) die genannten Anforderungen erfüllt. Dementsprechend soll die ESG mit den folgenden vier Tätigkeiten beauftragt werden:

1. Bereitstellung eines funktionsfähigen LoRaWAN-Netzes

2. Erweiterung des LoRaWAN-Netzes um die für das Projekt benötigten Sensoren und Messstationen gemäß den Anforderungen der Stadt Lüdenscheid

3. Dauerhafte Zurverfügungstellung der gewonnenen Daten und Entwicklung einer Standard-Schnittstelle, damit die Daten lesbar in andere Software-Lösungen überführt werden können

4. Allgemeine Projektbegleitung und Beratung (bspw. bei zukünftigen Vergabeverfahren von Software-Anwendungen, die auf die entwickelte Standard-Schnittstelle zugreifen sollen)

Die Expertise aus unterschiedlichen Entwicklungs- und Anwendungsfällen bei der Nutzung von LoRaWAN-Netzen, aber vor allem die Nutzung und Erweiterung des LoRaWAN-Funknetzes machen eine Einbindung der ESG in das Projektmanagement zwingend erforderlich. Die Gateways des LoRaWAN-Netzes der ESG werden durch eine eigene Infrastruktur und mittels eines eigenen LoRaWAN-Application-Servers, der die Einbindung und das Monitoring der Sensorik administriert, betrieben, weshalb die Bereitstellung der Infrastruktur für Dritte zur Durchführung von Smart City-Projekten seitens der ESG ausgeschlossen wird. Dies soll bspw. die Integrität und die Stabilität des LoRaWAN-Netzes gewährleisten.

Die weiteren Dienstleistungen und Software-Anwendung/en (UDP, Dashboards, etc.), die an die zu entwickelnde Standard-Schnittstelle anknüpfen und auf diese aufbauen, werden in einem gesonderten Verfahren vergeben.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58095
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.enervie-service.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 174 698.95 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB)unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des

öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung

des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag

erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2023

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