Rahmenvereinbarung Quarzglasscheiben
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Quarzglasscheiben
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster:
• Drucktragende Fenster („Druckkesselfenster“)
• den heißen Verbrennungsgasen ausgesetzte Fenster („Heißglas“)
• die Kühlluft führenden Fenster („Kühlglas“)
Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig.
Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die Fertigung und Lieferung der Quarzglasfenster.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster:
• Drucktragende Fenster („Druckkesselfenster“)
• den heißen Verbrennungsgasen ausgesetzte Fenster („Heißglas“)
• die Kühlluft führenden Fenster („Kühlglas“)
Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig.
Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die Fertigung und Lieferung der Quarzglasfenster.
einmalige Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
zum Erhalt der vollständigen Ausschreibungsunterlagen ist die Unterzeichnung eines NDAs erforderlich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Punkt 1: Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Punkt 2: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Punkt 1: Versicherungsnachweis (-erklärung)
• 500.000 Euro für Personenschäden,
• 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden
Punkt 1: Referenzen Quarzglas
Punkt 2: Referenz Druckkesselfenster
Punkt 3: Ansprechpartner
Punkt 4: verwendetes Material
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).