Umrüstung des Behälterüberwachungssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umrüstung des Behälterüberwachungssystems
Umrüstung des Behälterüberwachungssystems BÜS von UGM 2020 auf SPS inkl. Erstellung der Vorprüfunterlagen und Begleitung der Änderungsanzeige. Der Umbau des BÜS erfolgt optional voraussichtlich in 2024.
Jülich
Planung einer Umrüstung des Behäterüberwachungssystems BÜS auf SPS.
Der Auftrag enthält eine Option zur Umsetzung der geplanten Umrüstung des Beheltärüberwachungssystems.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabestelle entscheidet sich unter Zugrundelegung der u.g. Gründe ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu durchführen.
"Die Atommüllbehälter in Ahaus müssen überprüft werden, nachdem es im Zwischenlager Philippsburg zu einem meldepflichtigen Ereignis gekommen ist. Und nicht nur in Ahaus: Alle 1100 Castor-Behälter, die zurzeit in den 14 deutschen Zwischenlagern stehen, werden kontrolliert."
Insbesondere in Verbindung mit dem Hintergrund eines möglichen meldepflichtigen Ereignisses und der technischen Anfälligkeit des bisherigen Systems UGM 2020 in Verbindung mit den Ergebnissen von Ausschreibungen der Muttergesellschaft EWN und Zwischenlager Ahaus, entscheidet sich die Vergabestelle zu einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbe mit der Firma SEAR GmbH in Rostock gemäß §14 Abs. 4 Pkt. 2 b) VgV.
Das von der Fa. SEAR entwickelte BÜS ist das einzige auf dem Markt in NRW erfolgreich von den Meldebehörden, in den letzten Jahren, genehmigte BÜS System. Da eine Genehmigung eines gänzlich neuen Systems mindestens 24 bis 48 Monate dauert wäre eine rechtzeitige Umsetzung des Projektes in 2024 nicht möglich und zu einer möglichen Störung des Lagers in Jülich führen könnte. Da es sich um technische und personelle Maßnahmen zur Sicherung eines Objektes gegen anzunehmende Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) handelt und eine Befähigung zum Umgang mit vertraulichen Unterlagen VS-NfD erfordet, ist der Bieterkreis von Anfang an erheblich eingeschränkt. Die von der EWN und Zwischenlager Ahaus durchgeführten Ausschreibung lassen darauf schliessen, dass es kein ernsthaftes Wetttbewerb zu Firma SEAR GmbH derzeit gibt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umrüstung des Behälterüberwachungssystems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18106
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sear-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).