Eine Stimme für Köln - TTS Engines
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kvb.koeln
Abschnitt II: Gegenstand
Eine Stimme für Köln - TTS Engines
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Lieferung von einer Text-to-Speech-Lösung.
Die KVB setzt in den Fahrgastinformationssystemen derzeit eine Reihe verschiedener Stimmen, sowohl als synthetische Stimme einer TTS-Engine als auch als Studioaufnahme/Aufnahme, ein. Alle diese verschiedenen Stimmen sind einer nachhaltigen Wiedererkennung des Mobilitätsdienstleisters KVB nicht unbedingt zuträglich und erschweren, zumindest bei den TTS-Stimmen zusätzlich die Versorgung mit Ausspracheregeln. Das Ziel der KVB ist in den Fahrgastinformationssystemen eine einheitliche Text-to-Speech-Engine zu realisieren, welche eine einheitliche Stimme (KVB-Stimme oder auch "eine Stimme für Köln") und einheitliche Ausspracheregeln nutzt.
Durch die einheitliche TTS-Engine/KVB-Stimme soll eine Erhöhung der Wiedererkennung des Mobilitätsdienstleisters KVB beim Kunden, eine Erhöhung der Identifikation der Kunden mit der KVB und die Vereinfachung der Datenversorgung der Systeme gewährleistet werden. Der Auftragnehmer liefert der KVB eine Corporate Voice, im weiteren KVB-Stimme genannt. Diese synthetische Stimme basiert auf der natürlichen Stimme einer weiblichen Person mit deutscher Muttersprache. Das Stimmalter beträgt zwischen 30 und 40 Jahren. Die Stimme klingt sympathisch und frisch, außerdem dynamisch sowie selbstbewusst. Mit einem Wort: modern. Die Stimme verfügt über eine ähnliche charakteristische Typik bzw. Merkfähigkeit, wie es im obigen Beispiel der Fall ist. Wichtig ist, dass die KVB-Stimme akzentfrei Deutsch spricht. Wünschenswert ist allerdings, dass die Stimme eine Prägung in Form eines rheinländischen Klangs zusätzlich zum reinen Hochdeutsch beherrscht, welcher einen Lokalkolorit präsentieren kann. Zusätzlich benötigt die KVB punktuell englischsprachige Ansagen, weshalb die Sprecherin zwar keine Native Speakerin sein muss, aber imstande sein sollte, Englisch weitestgehend akzentfrei zu sprechen. Punktuell bedeutet, dass Sonderansagen und Haltestellenansagen benötigt werden. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers umfassen ein Vorcasting der Stimme ohne KVB-Beteiligung und das Vorschlagen von sieben geeigneten Stimmen. Aus diesen sieben vorgeschlagenen Stimmen wählt die KVB (Bereich Marketing und Vorstand) entweder drei Stimmen aus, die dann gecastet werden oder trifft direkt die Auswahl für die Stimme, so dass ein Casting entfallen kann. Die genaue Ausprägung des Castings legen KVB und Auftragnehmer gemeinsam fest, denkbar ist beispielsweise eine öffentliche Abstimmung im Internet. Mit Hilfe der Text-to-Speech-Engine (TTS-Engine) wird ein vorliegender Text in Sprache umgesetzt. Die Text-to-Speech-Engine wird als moderne neuronale bzw. KI-basierte TTS und nicht als Unit-Selection-TTS realisiert. 'Eine Erweiterung der Systemlandschaft kann durch Anbindung zusätzlicher Systeme oder Installation zusätzlicher TTS-SDKs auf dezentralen Systemen erfolgen.
Optional 1x weitere 5 Jahre
-Bedarfsansagen an weiteren digitalen Anzeigern
-Bedarfsansagen und automatisierte Ansagen an weiteren digitalen Anzeigern
-Verlängerung um 1x 5 Jahre
-Serviceschulungen
-Bedienerschulungen
-Instandhaltung nach Verjährungsfrist
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre des Bieters, muss jeweils mindestens EUR 500.000 (netto) betragen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt.
Die Eignung der Bewerber wird u.a. anhand von Referenzen über früher ausgeführte
Aufträge / Leistungen geprüft. Mit den Referenzangaben hat der Bewerber darzulegen, dass
er in der Lage ist, die von der KVB ausgeschriebene Leistung fach- und fristgerecht zu
erbringen. Der Bewerber hat dazu Angaben zu mindestens 5 abgeschlossenen
Referenzprojekten / -leistungen zu machen, die mit der ausgeschriebenen Leistung
hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sind.
(a) Mindestens eine Referenz über die Erzeugung und Lieferung einer Corporate Voice.
(b) Mindestens eine Referenz über die Einführung einer TTS bei einem
Verkehrsunternehmen.
(c) Mindestens eine Referenz über die Einführung einer TTS in deutscher Sprache.
(d) Mindestens eine Referenz über die Einführung einer TTS in englischer Sprache.
(e) Mindestens eine Referenz über die Einführung einer TTS in hybrider Architektur (Server
und SDK)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland