Dienstleistungen einer Kommunikationsagentur Referenznummer der Bekanntmachung: KommAgentur23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-283A-4374-9AB6-780D283E8427
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70192
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C146D054-283A-4374-9AB6-780D283E8427
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Ministerium des Landes Baden-Württemberg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungen einer Kommunikationsagentur

Referenznummer der Bekanntmachung: KommAgentur23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Öffentlichkeitskommunikation und -information

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung mit einer Kommunikationsagentur. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg informiert vielseitig, kreativ und zielgruppengerecht in der Öffentlichkeit über Kampagnen, Print und Social Media. Schwerpunkt der Dienstleistungen ist die operative Umsetzung von Informationsmaßnahmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Arbeitsprobe Postkarte / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmal oder zweimal, jeweils um 12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional nach Wahl des Auftraggebers Verlängerung der 2-jährigen Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung einmal oder zweimal, jeweils um 12 Monate.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung oder Eintragung in Präqualifikationsverzeichnis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über

 

1) Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

2) Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

3) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

 

Zu (2)

Im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz aus Leistungen einer Kommunikationsagentur von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.).

 

Zu (3)

Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er spätestens zu Beginn der Auftragsausführung bei einem oder mehreren in der EU niedergelassenen Versicherungsunternehmen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden verfügt und diese mindestens bis zur Beendigung des Vertrags aufrechterhält. Die Deckungssumme dieser Versicherungen muss pro Schadensfall mindestens [Betrag gelöscht] Euro (Personen- und Sachschäden) bzw. [Betrag gelöscht] Euro (Vermögensschäden) betragen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

 

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

 

A) Eigenerklärung über mindestens zwei (2) Referenzaufträge, im Zeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023 erbracht (in diesem Zeitraum vollständig oder zu einem erheblichen Teil erbracht) und im Hinblick auf alle wesentlichen Anforderungen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, unter Angabe

 

- des Namens des Referenzprojekts

- einer Kurzbeschreibung des Referenzprojekts (maximal 500 Zeichen inklusive Leerzeichen)

- des Namens und der Kontaktdaten des damaligen Auftraggebers

- des Namens und der Kontaktdaten eines informierten Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers und

- der Leistungszeit.

 

B) Eigenerklärung: Angabe der technischen Fachkraft Art Director (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.

 

C) Eigenerklärung: Angabe eines Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.

 

D) Eigenerklärung: Angabe eines stellvertretenden Projektverantwortlichen (m/w/d), namentlich bezeichnet unter Angabe der Kontaktdaten.

 

E) Eigenerklärung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

 

F) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu A) Referenzauftrag

 

Mehrere frühere Aufträge, die nur in ihrer Gesamtheit den nachstehenden (Mindest-)Anforderungen an eine Referenz entsprechen, sind für den Nachweis einer Referenz nicht ausreichend.

 

Jeder Referenzauftrag

• hatte als Referenzauftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor) einen Auftraggeber, der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch insgesamt bedingten längeren internen Abstimmungsprozesse mit einer obersten Landesbehörde vergleichbar ist; und

• wurde im Zeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens erbracht; und

• beinhaltete die Abwicklung einer Kommunikationskampagne (Erbringung aller Leistungen „Kampagne“ gemäß 1.1 oder 1.2 der Leistungsbeschreibung und zusätzlich mindestens zwei unterschiedlicher Leistungen gemäß den Ziffern 2-14 der Leistungsbeschreibung), von der Ausarbeitung der Leitidee über Konzeption bis hin zur Umsetzung und Verbreitung durch die mindestens zwei unterschiedlichen Leistungen gemäß den Ziffern 2-14 der Leistungsbeschreibung; und

• hatte einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro oder mehr (netto ohne Mehrwertsteuer und ohne Mediaspendings); und

• betraf mindestens einen (1) der folgenden Themenbereiche:

 

Politik der/des

 

- Landwirtschaft

- Forstwirtschaft

- nachwachsenden Rohstoffe

- Verbraucherschutzes

- Lebensmittel und Ernährung

- Biodiversität

- Natur- und Umweltschutzes

- Digitalisierung

- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)

 

in einem Land der Europäischen Union (EU).

 

Zu B) Technische Fachkraft Art Director (m/w/d)

 

Der Art Director spricht fließend Deutsch und ist für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Ideen in Form von Grafiken, Designs und Typografien für unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen sowie für die Koordination des Kreativteams verantwortlich. Der Art Director hat ein Grafik- oder ein Designstudium oder eine Ausbildung an einer Kunstakademie oder an einer Fachhochschule für Gestaltung oder eine vergleichbare Ausbildung bzw. ein vergleichbares Studium erfolgreich abgeschlossen.

 

Der Art Director hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt einer Kommunikationsagentur

 

- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist

- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von [Betrag gelöscht] Euro oder mehr (netto ohne USt.)

- Konzepte und Ideen in Form von Grafiken, Designs und Typografien für unterschiedliche Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt sowie ein Kreativteam koordiniert; und

- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Kommunikationsagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:

 

Politik der/des

 

- Landwirtschaft

- Forstwirtschaft

- nachwachsenden Rohstoffe

- Verbraucherschutzes

- Lebensmittel und Ernährung

- Biodiversität

- Natur- und Umweltschutzes

- Digitalisierung

- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)

 

in einem Land der Europäischen Union (EU).

 

Keine Eignungsleihe zulässig.

 

Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des Art Directors durch Vorlage relevanter Projektnachweise, Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.

 

Zu C) Projektverantwortlicher

 

Der Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber und ist im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.

 

Der Projektverantwortliche hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt die Leistungen einer Kommunikationsagentur

 

- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als Projektverantwortlicher

- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist

- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von [Betrag gelöscht] Euro oder mehr (netto ohne USt.) gesteuert; und

- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Kommunikationsagentur praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:

 

Politik der/des

 

- Landwirtschaft

- Forstwirtschaft

- nachwachsenden Rohstoffe

- Verbraucherschutzes

- Lebensmittel und Ernährung

- Biodiversität

- Natur- und Umweltschutzes

- Digitalisierung

- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)

 

in einem Land der Europäischen Union (EU).

 

Keine Eignungsleihe zulässig.

 

Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des Projektverantwortlichen durch Vorlage relevanter Projektnachweise, Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.

 

Zu D) Stellvertretender Projektverantwortlicher (m/w/d)

 

Der stellvertretende Projektverantwortliche spricht fließend Deutsch, steht dem Auftraggeber während der Auftragsausführung in Abwesenheit des Projektverantwortlichen jederzeit (telefonisch oder persönlich) zur Verfügung, informiert fortlaufend während der gesamten Auftragsdauer den Auftraggeber in Stellvertretung des Projektverantwortlichen und ist in Stellvertretung des Projektverantwortlichen im Rahmen der Auftragsausführung für alle Fragen an und Entscheidungen durch den Auftragnehmer entscheidungsbefugt und zur Abgabe und Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie zur Vornahme von sonstigen Rechtshandlungen im Namen des Auftragnehmers ermächtigt.

 

Der stellvertretende Projektverantwortliche hat in wenigstens einem (1) früheren Projekt die Leistungen einer Kommunikationsagentur

 

- mit den vorgenannten Verantwortlichkeiten als stellvertretender Projektverantwortlicher

- für einen früheren Auftraggeber (aus dem öffentlichen oder privaten Sektor), der hinsichtlich seiner hierarchisch vielfach gestuften Organisationsstruktur, seiner Mitarbeiterzahl und seiner hierdurch bedingten insgesamt längeren internen Abstimmungsprozesse mit dem Auftraggeber als oberste Landesbehörde vergleichbar ist

- mit einem Wert der Leistungen dieser Kommunikationsagentur von [Betrag gelöscht] Euro (netto ohne USt.) oder mehr in Stellvertretung des Projektverantwortlichen gesteuert; und

- besitzt aus seiner Beteiligung an früheren Projekten einer Kommunikationsagentur als stellvertretender Projektverantwortlicher praktische Erfahrung in der Kommunikation von mindestens einem (1) der folgenden Themenbereiche:

 

Politik der/des

 

- Landwirtschaft

- Forstwirtschaft

- nachwachsenden Rohstoffe

- Verbraucherschutzes

- Lebensmittel und Ernährung

- Biodiversität

- Natur- und Umweltschutzes

- Digitalisierung

- Ländlichen Raums (Flurneuordnung, Strukturpolitik)

 

in einem Land der Europäischen Union (EU).

 

Keine Eignungsleihe zulässig.

 

Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Person des stellvertretenden Projektverantwortlichen durch Vorlage relevanter Projektnachweise, Zertifikate oder vergleichbarer aussagekräftiger Nachweise.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Angabe zu gewerblichen Schutzrechten gemäß Formblatt Angabe gewerbliche Schutzrechte.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Angebotsöffnung durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Ort für die Öffnung der Angebote: Stuttgart.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn

 

a) ihr Höchstwert (oben, Ziff. II.2.6) erreicht ist; oder wenn

 

b) alle Höchstmengen an Leistungsabrufen der Einzelleistungen während der Vertragslaufzeit erreicht sind, die in der Leistungsbeschreibung genannt sind;

 

je nachdem, welcher Beendigungsgrund a) oder b) zuerst eintritt.

 

2. Angebote mit einem Gesamtangebotspreis der typischen Jahresmenge (Angebotspreis einschließlich Umsatzsteuer) gemäß Vergabeunterlage Preisblatt von mehr als [Betrag gelöscht] Euro werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

 

3. Als Belege über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden anerkannt im Fall von

 

- § 123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung;

- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Steuern): Bescheinigung des zuständigen Finanzamts oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;

- § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Beiträge zur Sozialversicherung): Bescheinigung der Krankenkasse oder der

Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, bei Vorlage höchstens 60 Tage alt;

- § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 und Abs. 2 GWB: Eigenerklärung.

- Artikel 5k VO (EU) Nr. 833 /2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland wegen Destabilisierung der Ukraine: Eigenerklärung.

 

4. Mit jedem Angebot sind Nachweise über die Einhaltung der für den Bieter geltenden gesetzlichen Auftragsausführungsbedingungen einzureichen:

 

- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,

- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt,

- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) – LTMG-BVB,

 

5. Mit dem Angebot ist eine vom Bieter zu erstellende Postkarte als Arbeitsprobe gemäß der Vergabeunterlage „Aufgabe Arbeitsprobe Postkarte“ einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit

 

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

Gemäß § 135 GWB gilt:

 

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

 

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

 

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

 

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2023

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Illingen
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Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
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Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
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Kaisersbach
Kämpfelbach
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Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
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Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Külsheim
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Mauer
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
Mönchweiler
Moos
Mosbach
Mössingen
Mudau
Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Mühlhausen-Ehingen
Mühlheim an der Donau
Mulfingen
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