Beschaffung eines neuen Telekommunikationssystems für das Oberlandesgericht Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_OLGH_010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olg-hamm.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines neuen Telekommunikationssystems für das Oberlandesgericht Hamm
Lieferung und betriebsbereite Montage einer digitalen Voice-over-IP fähigen Telekommunikationsanlage (Hybridanlage) für das Oberlandesgericht Hamm
Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm Heßlerstraße 53 59065 Hamm
Lieferung und betriebsbereite Installation eines hybriden Telekommunikations-Systems für das Oberlandesgericht Hamm mit insgesamt ca. 1260 Nebenstellen.
Abschluss eines EVB-IT Systemlieferungsvertrages mit 120 Monaten Mindestlaufzeit ab dem Tag der Systemlieferung für die vereinbarten Systemserviceleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7Y6AY166Y73U7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.
Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]