Dienstleistungen in den Bereichen Energie und Wasser Referenznummer der Bekanntmachung: SWP_01_2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen in den Bereichen Energie und Wasser
Die Stadtwerke Paderborn GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Dienstleistungen zur Betriebsführung und zur Energie- und Wasservertriebsunterstützung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Paderborn GmbH ist ein Unternehmen, das auf den Vertrieb von Energie, insbesondere von Strom und Erdgas, gerichtet ist. Versorgungsgebiet ist insbesondere der Kreis Paderborn. Zudem ist die Stadtwerke Paderborn GmbH als handelnder Geschäftsbesorger der Wasserwerke Paderborn GmbH im Vertrieb von Wasser tätig. Mit dem hiesigen Vergabeverfahren sollen Dienstleistungen zur Betriebsführung und zur Energie- und Wasservertriebsunterstützung beschafft werden. Hiervon umfasst sind die Vertriebssparten Strom (auch Heizstrom), Gas, Wasser und Wärme. Die zu beschaffenden Dienstleistungen umfassen insbesondere die folgenden Bereiche:
- Energiewirtschaftliches Reporting
- Abrechnung
- Debitorenmanagement
- Außergerichtliches Mahnwesen
- Tätigkeiten in der Messwertbeschaffung
- Telefonische Kundenberatung
- Im Bereich Gas und Strom (auch Heizstrom): Übernahme von Marktkommunikation (insbesondere Bearbeitung von Wechselprozessen und Klärfällen)
- Im Bereich Wasser: Technische Stammdatenpflege und technisches Reporting
Die im Vorfeld der Vertragserfüllung erforderlichen Datenmigrations-, Qualitätssicherungs- und Schulungsleistungen sollen ab dem 01.01.2024 erbracht werden. Die Erbringung der übrigen vertragsgegenständlichen Leistungen sollen nach derzeitiger Verfahrensplanung zum 01.01.2025 beginnen und zunächst auf 5 Jahre angelegt sein. Eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 2 Jahren ist vorgesehen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es ist eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
- PL2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
- PL3: Eigenerklärung EU-Sanktionen gegenüber Russland.
- WL1: Eigenerklärung über den konsolidierten Gesamtumsatz des Unternehmens sowie ggf. den Umsatz aus dem Bereich „Dienstleistungen Energie und Wasser“, jeweils bezogen auf die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
- WL2: Nachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen
und
2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
- WL3: Nachweis einer Bonitätserklärung oder Bankerklärung:
Einzureichen ist eine aktuelle Bonitätserklärung einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunft oder eine Bankerklärung mit Angaben über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein.
Zu WL2 (Nachweis einer aktuell bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 2.000.000,00 je Versicherungsjahr betragen.
- TL1: Referenzen: Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen des Bewerbers in den letzten 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit den geforderten Leistungspaketen vergleichbar sind.
Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Struktur und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen.
Die Referenzen sind nach den folgenden Leistungsbereichen aufzugliedern:
1. Dienstleistungen im Bereich Gas
2. Dienstleistungen im Bereich Wasser
3. Dienstleistungen im Bereich Strom (auch Heizstrom)
Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Darstellung der Tätigkeit,
2. Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner
(Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) angegeben werden.),
3. Erbrachter Leistungsumfang (soweit möglich Angabe der betreuten Zählpunkte je Sparte),
4. Leistungszeitraum.
- TL2: Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV analog.
Die Eigenerklärung muss folgende Angaben umfassen:
- Anzahl der durchschnittlich jährlich angestellten Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich „Dienstleistungen Energie und Wasser (Gesamt)“
- Anzahl der durchschnittlich jährlich angestellten Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich „IT-unterstützende Dienstleistungen“ und mit einem Sprachniveau mit mindestens C.1 gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
- Anzahl der durchschnittlich jährlich angestellten Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Energievertrieb, die mit energiewirtschaftlichen Anwendungen befasst sind (aufgeteilt nach Qualifikation im Bereich Strom und Gas)
- Anzahl der durchschnittlich jährlich angestellten Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich „Callcenter“ und mit einem Sprachniveau mit mindestens C.1 gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
Eine Tätigkeitsbereichszuordnung setzt voraus, dass der Mitarbeiter in den letzten 2 (zwei) Jahren durchschnittlich mindestens zu 40%, bezogen auf die Gesamtarbeitszeit, in diesem Bereich tätig war.
Zu TL1 (Referenzen): Es ist mindestens jeweils 1 besonders einschlägige (vergleichbare) Referenz pro vorbezeichnetem Leistungsbereich (Dienstleistungen im Bereich Gas, Dienstleistungen im Bereich Wasser, Dienstleistungen im Bereich Strom (auch Heizstrom)) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.