Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Linderhausen in Schwelm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwelm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Linderhausen in Schwelm
Der AG beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Linderhausen in Schwelm durch einen Neubau zu ersetzen.
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Architektenleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) im Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt wird.
Schwelm
Der AG beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Linderhausen in Schwelm durch einen Neubau zu ersetzen.
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Architektenleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) im Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt wird.
Im Rahmen der Errichtung des Neubaus sollen natürliche und ökologische Materialien zum Einsatz kommen, deren Gewinnung und Verarbeitung anerkannten Standards zur Nachhaltigkeit im Bauwesen entsprechen. Im Rahmen des energetischen Gesamtkonzepts ist die „Energetische Gebäudeleitlinie der Stadt Schwelm“ zu beachten finden. Der Nutzer ist während der Planung und bei der Projektumsetzung unmittelbar einzubeziehen.
Ein Nutzungsbeginn ist im April 2025 vorgesehen.
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Weitere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG;
c) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
d) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
e) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
f) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
g) Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
h) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 70 Abs. 3 Nr. 2 Bauordnung NRW und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG NRW).
i) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmers und seinen Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
2) Berufshaftpflichtversicherung über 5.000.000 EUR für Personenschäden sowie über 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Die geforderten Deckungssummen können für den Fall, dass diese zum Zeitpunkt des Angebots noch nicht bestehen, auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind (Der Nachweis ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert zu erbringen).
1) Gesamtumsatz von mindestens 500.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert)
2) Mindestversicherungssummen bei der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über 5.000.000 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden über 3.000.000 EUR.
Der Nachweis der geforderten Mindestversicherungssummen bei der Berufshaftpflichtversicherung darf nicht älter als 12 Monate sein.
1) Benennung von 3 Referenzprojekten des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten fünf Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote), die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen (Beschaffungsgegenstand) zum Gegenstand haben.
Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
— Bezeichnung der Referenz mit Angabe der Objektbezeichnung, kurze Beschreibung des jeweiligen Projektes samt Bildnachweisen sowie graphischer Darstellungen,
— Benennung des Referenzinhabers (auch öffentlicher/privater Auftraggeber),
— Benennung des/der einschlägigen Leistungsbildes sowie der beauftragten Leistungsphasen,
— Art des geplanten Objekts,
— Land/Ort der Ausführung des Referenzprojektes,
— Baukosten der Maßnahme, bezogen auf die Kostengruppen 300 – 400 nach DIN 276,
— Leistungszeitraum,
— Ansprechpartner mit Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer beim Referenzgeber,
Die Auflistung soll auf max. 3 Projekte beschränkt werden. Vergleichbare Leistungen liegen vor, wenn die Leistungen bei den Referenzprojekten im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten. Die Referenzprojekte müssen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Vorlage der Bescheinigung des Auftraggebers; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine Eigenerklärung des Bieters zulässig.
2) Erklärung des Bieters über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten sowie die Anzahl der Führungskräfte des/r Bieters / Bietergemeinschaft, gegliedert nach Berufsgruppen.
3) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen:
Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist auf Anforderung nachzureichen.
1) Benennung von 3 Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten 5 Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotsgemäß IV.2.2 dieser Auftragsbekanntmachung), die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.
2) Mindestens fünf Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss (angestellte Mitarbeiter einschließlich der/s Büroinhabenden bzw. de/s Geschäftsführenden im jährlichen Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3) Mindestens zwei nach nach Ziffer III.1.1) bauvorlageberechtigte Berufsträger.
Architektin/Architekt oder Ingenieurin/Ingenieur, Baukammerngesetz (BauKaG NRW), siehe auch Ziff. III 1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Die Angebote sind wie unter Ziffer I.3) beschrieben einzureichen. Die Angebotsunterlagen müssen über elektronische Mittel nach § 10 VgV eingereicht werden. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelten Angebote, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe, Telefaxe etc. sind nicht zugelassen. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB).
Die Angaben unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) stellen nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).