2022-35 S/4HANA Transformation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0290
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dvv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://einkaufsportal.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-35 S/4HANA Transformation
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Transformation des eingesetzten ERP-Systems SAP ECC auf SAP S/4HANA einschließlich Implementierungs- und weiteren Dienstleistungen; ohne Lizenzen
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Bungertstraße 27 47053 Duisburg
Das hier beschriebene Vorhaben nimmt primär die Transformation des SAP Core Systems in den Scope (die vollständige 3-System Landschaft PRS, QSS, EWS). Außerdem sind strategische Änderungen am SRM System zu betrachten und deren Mehrwerte und Auswirkungen im Zuge der Transformation zu beleuchten. Dabei ist die vollständige Transformation des Systems und der dazugehörigen Prozesse zu betrachten.
Das Projekt gliedert sich damit in eine prozedurale, sowie eine technische Beratung, die eigentliche Planung und Umsetzung des Projektes, sowie das zugehörige Training und eine Unterstützung beim Changemanagement.
Da die DVV über ein eigenes Rechenzentrum und eigene Betriebsressourcen verfügt, ist ein Wechsel des bestehenden Betriebsmodels nicht im Scope der Ausschreibung. Ebenso verhält es sich mit den notwendigen Lizenzen, welche weiterhin von der DVV bezogen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Nagarro ES GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY16H299L4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]