65 Mio. Blatt Endlospapier DIN A3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2.168.137
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
65 Mio. Blatt Endlospapier DIN A3
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Endlospapier DIN A3 (Pinless) auf Rolle über einen bereits installierten Online-Shop. Die Höchstmenge beträgt 65.000.000 Blatt.
Bochum
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Endlospapier DIN A3 (Pinless) auf Rolle über einen bereits installierten Online-Shop. Die Höchstmenge beträgt 65.000.000 Blatt.
Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um ein weiteres Jahr, zu gleichbleibenden Konditionen zu verlängern. Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegte Höchstmenge (65.000.000 Blatt) vorzeitig erreicht wird. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1)
- EU Ecolabel, FSC oder PEFC; ein Zertifikat der jeweiligen akkreditierten Organisation
- Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2)
- Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, beim Bundeskartellamt eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
- Einreichung der Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (ist als Anlage 3 in den Vergabeunterlagen enthalten)
- Testrolle:
Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Die Zusendung der entsprechenden Testrolle (ca. 30.000 Blatt DIN A3) hat unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von zehn Arbeitstagen) nach Aufforderung zu erfolgen. Die Lieferung des Testmaterials erfolgt "frei Haus" und ist im Umfang des Angebotes enthalten.
- Qualitätsprüfung der Testrolle:
Im Rahmen der Qualitätsprüfung wird hierbei insbesondere die Laufeigenschaft des Papiers auf dem Drucker sowie der nachfolgenden Weiterverarbeitungsmaschinen getestet bzw. beurteilt und entsprechend protokolliert. Das Protokoll wird im Falle einer Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages. Seitens des Bieters besteht hierbei die Möglichkeit, den Testlauf vor Ort zu begleiten. Sollte das Testergebnis negativ ausfallen, führt dieser Umstand zum Ausschluss des Angebotes.
- Prüfung Papiereigenschaft:
Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Vom Auftragnehmer werden drei Muster von verschiedenen Rollen an ein autorisiertes und unabhängiges Institut zur Überprüfung gesendet. Überprüft werden die CIE-Weiße, die Dicke, das spezifische Volumen, das Flächengewicht und die Opazität. Der Prüfbericht wird der KBS zugeleitet, die Kosten übernimmt der Auftragnehmer. Aus dem Prüfbericht geht hervor, dass es sich um Papier handelt, das auch der KBS geliefert wird.
- Die technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Online-Shops müssen schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung erfüllt sein.
- Der erste Abruf kann bereits ca. 15 Arbeitstage nach schriftlicher Zuschlags-/Auftragserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist in der 35. KW 2023 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die
Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung
von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein
Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte
Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.