Verbrauchertelefon der BaFin Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0638-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbrauchertelefon der BaFin
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Dienstleistung "Verbrauchertelefon der BaFin".
s. Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Verbraucertelefon der BaFin" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Trag der Frist zur Abgabe eines Angebotes sein.
Firmenprofil
Es ist ein umfassendes aussagefähiges Firmenprofil einzureichen, aus dem ersichtlich ist, dass das Unternehmen strukturell ausreichend aufgestellt ist, um den Anforderungen des Verbrauchertelefons der BaFin gerecht zu werden. Dazu werden folgende Angaben benötigt (Formblatt_B_05):
- Unternehmensgröße: Gesamtjahresumsatz/Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bürger-/Verbrauchertelefonie) der letzten drei Geschäftsjahre 2020-2022),
- Arbeitsplatzkapazitäten
- durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren
- Personalbewegung innerhalb der letzten 12 Monate
- betreute Geschäftsfelder
Referenzen
Referenz 1: Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren für Bürger- oder Verbrauchertelefone im Bereich öffentlicher Auftraggeber zu benennen. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
- Referenznehmer (= Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV/§ 36 UVgO (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt)
- Angaben zum Referenzgeber (Name, vollständige Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer)
- Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung)
- Erfüllungsort
- Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
- Leistungszeitraum
- Gesamtauftragswert in EUR netto
- Auftragswert pro Jahr in EUR netto
- Detaillierte Leistungsbeschreibung der durchgeführten Tätigkeiten (max. zwei DIN A4-Seiten, Schriftart Segoe UI, Schriftgröße 11):
- Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer (Angaben der durchgeführten Leistungen, Aufgaben und Verwantwortungsbereich Auftragnehmer)
Referenz 2: Des Weiteren ist eine Referenz aus den letzten drei Jahren mit nachstehenden Angaben einzureichen, die die Erfahrung des Bieters mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes belegt:
- Referenznehmer (= Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV/§ 36 UVgO (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt)
- Angaben zum Referenzgeber (Name, vollständige Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer)
- Leistungsgegenstand (Beschreibung)
- Erfüllungsort
- Leistungszeitraum
Aus den Referenzen muss ersichtlich sein, dass die von der Auftraggeberin ausgeschriebene Leistung tatsächlich von dem Unternehmen, das sich an der Ausschreibung beteiligt, oder dem eingesetzten Unterauftragnehmer, erbracht wurde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich bei den Referenzgebern über die gemachten Angaben sowie über die Zufriedenheit zu erkundigen.
Zur Einreichung der Referenzen ist das (Formblatt_B_06) zu verwenden, sollte ein Bieter mehr als die geforderten Referenzen einreichen wollen, kann er das Formblatt mehrmals verwenden.
Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Telefonberater/Gebärdensprache
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_07) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er über mindestens zwölf Telefonberater mit nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen spätestens zehn Tage vor Leistungsbeginn verfügen wird:
- finanzwirtschaftlicher, wirtschaftswissenschaftlicher oder juristischer Hintergrund (weit auszulegen),
- Basiswissen im Bereich Banken, Versicherungen, Wertpapiere,
- Spezifisches Fachwissen in den Aufgabenbereichen Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht,
- Erfahrungen im Umgang mit Bürgern am Telefon,
- Erfahrungen im Umgang mit Konfliktsituationen am Telefon,
- Erteilen von Auskünften in klarer deutscher Sprache (akzent- und dialektfreies Hochdeutsch).
- Es muss ständig gewährleistet sein, dass mindestens ein eingesetzter Telefonberater in der Lage ist, juristische und wirtschaftliche Sachverhalte verhandlungssicher in englischer Sprache zu vermitteln,
- eine mindestens 3jährige Erfahrung im professionellem Bürger-/Kundendialog (inbound) und
- eine mindestens 2jährige Erfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten für Bundes- oder Landesbehörden (inbound/outbound).
Der Bieter bestätigt, dass er Telefonberater mit der oben genannten Qualifikation und Erfahrung über den gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Dienstleistung einsetzen wird. Zudem wird der Bieter mindestens zehn Tage vor dem geplanten erstmaligen Einsatz eines Telefonberaters (inkl. Nachweise und Erklärungen) diesen benennen. (§§ 10, 11, Vertrag)
Hinweis: Es wird nicht erwartet, dass die zwölf Telefonberater ausschließlich für die Auftraggeberin tätig sind. Der Auftragnehmer kann die Telefonberater parallel auch in anderen Aufträgen einsetzen.
Gleichzeitig erklärt der Bieter, dass er über mindestens einen Telefonberater verfügen und einsetzen wird, der die Deutsche Gebärdensprache beherrscht und über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Kommunikation mit Gehörlosen in der Deutschen Gebärdensprache verfügt.
Keine vergleichbare Dienstleistung für ein von der Auftraggeberin beaufsichtigtes Unternehmen
Es ist eine Erklärung (Formblatt B_08) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er keine gleichartige Dienstleistung wie die hier ausgeschriebene Leistung "Bürger-/Verbrauchertelefon" für ein von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen erbringt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,
3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind.
Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes.
Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen
Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung (Formblatt_B_04) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G63DF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-63580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de