Verbrauchertelefon der BaFin Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0638-000

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G63DF/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4G63DF
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verbrauchertelefon der BaFin

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0638-000
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79510000 Telefonauftragsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Dienstleistung "Verbrauchertelefon der BaFin".

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 538 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79511000 Telefonistendienste
79512000 Call-Center
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

s. Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der eingereichten Konzepte (Flexibilitäts-,Qualitätskontroll-, Schulungskonzept) / Gewichtung: 70%
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für die hier geforderte Leistung "Verbraucertelefon der BaFin" durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Ihres Landes nachzuweisen. Sofern keine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erforderlich ist, ist ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate gerechnet ab dem Trag der Frist zur Abgabe eines Angebotes sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Firmenprofil

Es ist ein umfassendes aussagefähiges Firmenprofil einzureichen, aus dem ersichtlich ist, dass das Unternehmen strukturell ausreichend aufgestellt ist, um den Anforderungen des Verbrauchertelefons der BaFin gerecht zu werden. Dazu werden folgende Angaben benötigt (Formblatt_B_05):

- Unternehmensgröße: Gesamtjahresumsatz/Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bürger-/Verbrauchertelefonie) der letzten drei Geschäftsjahre 2020-2022),

- Arbeitsplatzkapazitäten

- durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren

- Personalbewegung innerhalb der letzten 12 Monate

- betreute Geschäftsfelder

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Referenz 1: Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren für Bürger- oder Verbrauchertelefone im Bereich öffentlicher Auftraggeber zu benennen. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:

- Referenznehmer (= Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV/§ 36 UVgO (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt)

- Angaben zum Referenzgeber (Name, vollständige Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer)

- Leistungsgegenstand (Kurzbeschreibung)

- Erfüllungsort

- Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter

- Leistungszeitraum

- Gesamtauftragswert in EUR netto

- Auftragswert pro Jahr in EUR netto

- Detaillierte Leistungsbeschreibung der durchgeführten Tätigkeiten (max. zwei DIN A4-Seiten, Schriftart Segoe UI, Schriftgröße 11):

- Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer (Angaben der durchgeführten Leistungen, Aufgaben und Verwantwortungsbereich Auftragnehmer)

Referenz 2: Des Weiteren ist eine Referenz aus den letzten drei Jahren mit nachstehenden Angaben einzureichen, die die Erfahrung des Bieters mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes belegt:

- Referenznehmer (= Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV/§ 36 UVgO (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt)

- Angaben zum Referenzgeber (Name, vollständige Anschrift und Ansprechpartner des Referenzgebers mit Telefonnummer)

- Leistungsgegenstand (Beschreibung)

- Erfüllungsort

- Leistungszeitraum

Aus den Referenzen muss ersichtlich sein, dass die von der Auftraggeberin ausgeschriebene Leistung tatsächlich von dem Unternehmen, das sich an der Ausschreibung beteiligt, oder dem eingesetzten Unterauftragnehmer, erbracht wurde.

Die Auftraggeberin behält sich vor, sich bei den Referenzgebern über die gemachten Angaben sowie über die Zufriedenheit zu erkundigen.

Zur Einreichung der Referenzen ist das (Formblatt_B_06) zu verwenden, sollte ein Bieter mehr als die geforderten Referenzen einreichen wollen, kann er das Formblatt mehrmals verwenden.

Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Telefonberater/Gebärdensprache

Es ist eine Erklärung (Formblatt B_07) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er über mindestens zwölf Telefonberater mit nachfolgenden Qualifikationen und Erfahrungen spätestens zehn Tage vor Leistungsbeginn verfügen wird:

- finanzwirtschaftlicher, wirtschaftswissenschaftlicher oder juristischer Hintergrund (weit auszulegen),

- Basiswissen im Bereich Banken, Versicherungen, Wertpapiere,

- Spezifisches Fachwissen in den Aufgabenbereichen Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht,

- Erfahrungen im Umgang mit Bürgern am Telefon,

- Erfahrungen im Umgang mit Konfliktsituationen am Telefon,

- Erteilen von Auskünften in klarer deutscher Sprache (akzent- und dialektfreies Hochdeutsch).

- Es muss ständig gewährleistet sein, dass mindestens ein eingesetzter Telefonberater in der Lage ist, juristische und wirtschaftliche Sachverhalte verhandlungssicher in englischer Sprache zu vermitteln,

- eine mindestens 3jährige Erfahrung im professionellem Bürger-/Kundendialog (inbound) und

- eine mindestens 2jährige Erfahrung in vergleichbaren Tätigkeiten für Bundes- oder Landesbehörden (inbound/outbound).

Der Bieter bestätigt, dass er Telefonberater mit der oben genannten Qualifikation und Erfahrung über den gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Dienstleistung einsetzen wird. Zudem wird der Bieter mindestens zehn Tage vor dem geplanten erstmaligen Einsatz eines Telefonberaters (inkl. Nachweise und Erklärungen) diesen benennen. (§§ 10, 11, Vertrag)

Hinweis: Es wird nicht erwartet, dass die zwölf Telefonberater ausschließlich für die Auftraggeberin tätig sind. Der Auftragnehmer kann die Telefonberater parallel auch in anderen Aufträgen einsetzen.

Gleichzeitig erklärt der Bieter, dass er über mindestens einen Telefonberater verfügen und einsetzen wird, der die Deutsche Gebärdensprache beherrscht und über eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Kommunikation mit Gehörlosen in der Deutschen Gebärdensprache verfügt.

Keine vergleichbare Dienstleistung für ein von der Auftraggeberin beaufsichtigtes Unternehmen

Es ist eine Erklärung (Formblatt B_08) abzugeben, mit der der Bieter erklärt, dass er keine gleichartige Dienstleistung wie die hier ausgeschriebene Leistung "Bürger-/Verbrauchertelefon" für ein von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen erbringt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/07/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/07/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB

In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formblatt B_02) erklärt der Bieter,

1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,

2. dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt,

3. dass im Hinblick auf das bietende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.

Angaben zum Bieter

Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" (Formblatt B_03) zu machen, die Ihrem Angebot beizufügen sind.

Diese Daten werden zur Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG zur Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen benötigt. Danach ist die BaFin verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Bei den Eintragungen handelt es sich um strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, § 5 Absatz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23. April 2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 81 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 22 des Lieferkettengesetzes.

Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen

Nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind Auftragsvergaben an die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen ("RUS-Unternehmen") verboten. Des Weiteren sind auch die Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises verboten (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).

Jeder Bieter hat daher mit seinem Angebot eine Erklärung (Formblatt_B_04) abzugeben, dass er nicht zu den RUS-Unternehmen i.S.d. Vorschrift gehört bzw. keine Beteiligung i.S.d. Vorschrift vorliegt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4G63DF

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Tel.: 0228 / 9499-0

Fax: 0228 / 9499-163

Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)

oder per E-Mail: [gelöscht]

oder per Fax: 0228/4108-63580

Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2023

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