Trockenbauarbeiten DIN 18340, Hildegardisschule, Klinikstr. 1 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0073_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten DIN 18340, Hildegardisschule, Klinikstr. 1
Brandschutzsanierung / Sanierung Hildegardisschule
Klinikstr. 1, 44791 Bochum
- Trockenbauarbeiten DIN 18340-
Hildegardis-Schule
Klinikstr. 1
44791 Bochum
Herstellen von Brandschutzbekleidungen als Decken Direktbekleidung ca. 210 m², Herstellen von Abhangdecken größtenteils mit Akkustikanforderungen als GK Decke und OWA Decke ca. 1.500 m², GK Wände in WC Bereichen ca. 120 m², Innendämmung Heizkörpernischen ca. 75 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58456
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).