Winterdienstleistungen für vier LVR Förderschulen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2430-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen für vier LVR Förderschulen
Winterdienstleistungen für die LVR Förderschulen Düsseldorf (Gräulinger Str., 103 und 110), Bedburg-Hau und Essen.
DST 430, Düsseldorf
Winterdienstleistungen für LVR-Förderschulen
Zeitraum des Rahmenvertrages: 01.11.2023 bis 30.04.2027; der Fachbereich Schulen des LVR hat zum 30.04. eines jeden Vertragsjahres ein vertragliches Kündigungsrecht
Lose: Aufteilung in vier Lose; Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Ein Zuschlag erfolgt jedoch auf maximal drei Lose.
Wertung: 70% Preis sowie 30% sonstige Kriterien (Anzahl von Schulreferenzen, Reaktionszeit, Art der eingesetzten Maschinen bei Flächenräumung)
Prüfung der Eignung: der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
DST 441, Bedburg-Hau
Winterdienstleistungen für LVR-Förderschulen
Zeitraum des Rahmenvertrages: 01.11.2023 bis 30.04.2027; der Fachbereich Schulen des LVR hat zum 30.04. eines jeden Vertragsjahres ein vertragliches Kündigungsrecht
Lose: Aufteilung in vier Lose; Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Ein Zuschlag erfolgt jedoch auf maximal drei Lose.
Wertung: 70% Preis sowie 30% sonstige Kriterien (Anzahl von Schulreferenzen, Reaktionszeit, Art der eingesetzten Maschinen bei Flächenräumung)
Prüfung der Eignung: der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
DST 445, Essen
Winterdienstleistungen in LVR-Förderschulen
Zeitraum des Rahmenvertrages: 01.11.2023 bis 30.04.2027; der Fachbereich Schulen des LVR hat zum 30.04. eines jeden Vertragsjahres ein vertragliches Kündigungsrecht
Lose: Aufteilung in vier Lose; Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Ein Zuschlag erfolgt jedoch auf maximal drei Lose.
Wertung: 70% Preis sowie 30% sonstige Kriterien (Anzahl von Schulreferenzen, Reaktionszeit, Art der eingesetzten Maschinen bei Flächenräumung)
Prüfung der Eignung: der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
DST 470, Düsseldorf
Winterdienstleistungen in LVR-Förderschulen
Zeitraum des Rahmenvertrages: 01.11.2023 bis 30.04.2027; der Fachbereich Schulen des LVR hat zum 30.04. eines jeden Vertragsjahres ein vertragliches Kündigungsrecht
Lose: Aufteilung in vier Lose; Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Ein Zuschlag erfolgt jedoch auf maximal drei Lose.
Wertung: 70% Preis sowie 30% sonstige Kriterien (Anzahl von Schulreferenzen, Reaktionszeit, Art der eingesetzten Maschinen bei Flächenräumung)
Prüfung der Eignung: der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.