andschafts- und Straßenbauarbeiten Feuer- u. Rettungswache, Hattinger Straße 410 Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK2_2023_0050_OV_67
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
andschafts- und Straßenbauarbeiten Feuer- u. Rettungswache, Hattinger Straße 410
Neubau Feuerwehr- und Rettungswache Weitmar
Hattinger Straße 410
44795 Bochum
Landschafts- und Straßenbauarbeiten
Feuerwehr- und Rettungswache
Hattinger Straße 410
44795 Bochum
Gegenstand der Ausschreibung sind die Landschafts- und Straßenbauarbeiten im Bereich der geplanten Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße 410 in 44795 Bochum. Durchzuführende Hauptarbeiten sind: 500m² Betonpflaster, 280 m Betonborde, 1.550m² Asphaltfläche, 160m² PKW-Stellplätze, 120m² Kleinspielfläche mit Kunststoffbelag und Bandensystem, 150m Stahlmattenzaun, 1 Stk Schiebetor B=6,00m, ca. 65m Betonwinkelmauer, 1 Stk. Raucherunterstand, 24 Stk Solitärbäume, 625m² Pflanzfläche, 650m Rasenfläche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).