Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03)
Die Stadt Karlsruhe - Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im Stadtgebiet zuständig.
Die Verwertung und Entsorgung des bei der Straßenreinigung anfallenden Straßenkehrichts ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Karlsruhe
Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) und der Untergruppen „20 03 Andere Siedlungsabfälle“ bzw. „20 03 03 Straßenkehricht“ zugeordnet.
Die Reinigungsrückstände unterscheiden sich Jahreszeitbedingt in der Zusammensetzung. Daher ist der zu verwertende und zu entsorgende Straßenkehricht in 3 Kategorien untergliedert.
1) Frühjahrskehricht mit einem hohen Anteil an Splitt und mineralischen Abfällen,
Januar – Mai
2) Sommerkehricht mit einem hohen Anteil an erdigen Komponenten und Litteringabfällen aufgrund von Veranstaltungen,
Juni – August
3) Herbstkehricht mit einem hohen bis sehr hohen Anteil an Laub und Ästen
September - Dezember
Bei den kalkulierten Mengen handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre.
Frühjahrskehricht (Januar – Mai) 1.300 Mg
Sommerkehricht (Juni – August) 700 Mg
Herbstkehricht (September – Dezember) 1.100 Mg
Der Auftraggeber (AG) hat keinen Einfluss auf die Mengen der anfallenden Straßenreinigungsrückstände, so dass Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der AG keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angelieferten Mengen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74397
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).