Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 101680
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Sicherheitsdienstleistungen für die verschiedenen Standorte und Gebäude der Technischen Hochschule Köln
Sicherheitsdienstleistungen Campus Deutz
Technische Hochschule Köln - Campus Deutz Betzdorfer Str. 2 50679 Köln Zum Campus Köln-Deutz gehören die folgenden Hochschulgebäude:
Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln-Deutz,
Schanzenstr. 28, 51063 Köln-Mülheim,
Robertstr. 2, 51105 Köln-Kalk sowie
Campus Leverkusen, Campusplatz 1, 51379 Leverkusen
Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz am Campus Köln-Deutz
Die TH Köln kann bei Vorliegen von Leistungsstörungen die Erfüllung des Vertrages durch einen Dritten sicherstellen. Hierzu kann sie auch einen Auftragnehmer eines anderen Campus der Lose 1 bis 3 zu dessen Angebots- bzw. Vertragskonditionen im Wege der Ersatzvornahme beauftragen.
Sicherheitsdienstleisstungen Campus Südstadt
Technische Hochschule Köln - Campus Südstadt Claudiusstr. 1 50678 Köln Zum Campus Südstadt gehören die folgenden Hochschulgebäude:
Claudiusstr. 1, 50678 Köln,
Ubierring 40, 50678 Köln,
Ubierring 48, 50678 Köln,
Sachsenring 2-4, 50677 Köln sowie
Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln
Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz am Campus Südstadt
Die TH Köln kann bei Vorliegen von Leistungsstörungen die Erfüllung des Vertrages durch einen Dritten sicherstellen. Hierzu kann sie auch einen Auftragnehmer eines anderen Campus der Lose 1 bis 3 zu dessen Angebots- bzw. Vertragskonditionen im Wege der Ersatzvornahme beauftragen.
Sicherheitsdienstleistungen am Campus Gummersbach
Technische Hochschule Köln - Campus Gummersbach Steinmüllerallee 1 51643 Gummersbach Zum Campus Gummersbach gehören die folgenden Hochschulgebäude:
Steinmüllerallee 1, 51643 Gummersbach,
Steinmüllerallee 6, 51643 Gummersbach sowie
Am Berkebach 1, 51789 Lindlar
Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz am Campus Gummersbach
Die TH Köln kann bei Vorliegen von Leistungsstörungen die Erfüllung des Vertrages durch einen Dritten sicherstellen. Hierzu kann sie auch einen Auftragnehmer eines anderen Campus der Lose 1 bis 3 zu dessen Angebots- bzw. Vertragskonditionen im Wege der Ersatzvornahme beauftragen.
Servicedienst 24/7-Stelle Zentrale Leitwarte am Campus Deutz
Technische Hochschule Köln - Campus Deutz Betzdorfer Str. 2 50679 Köln
Servicedienstleistung 24/7-Stelle Zentrale Leitwarte am Campus Deutz, Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
2) Bitte geben Sie dazu im Dokument "Unternehmensdaten" die Handelsregisternummer, das Registergericht, die USt-ID Nummer sowie Ihre Bankverbindung bzw. vergleichbare Daten an.
Bitte nutzen Sie das Dokument "Unternehmensdaten" um eine Erklärung zu folgenden Aspekten abzugeben:
1) Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, geplante Einsatzleitungen je LOS)
2) Gesamtumsatz des Unternehmens und dem Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der zurückliegenden drei Geschäftsjahre
3) Anzahl der Mitarbeitenden ihres Unternehmens in den letzten drei Jahren
4) Daten über das Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung/ Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU verfügt.
Bitte legen Sie mit ihrem Angebot folgende Unterlagen vor:
- Nachweis gemäß § 34a GewO
- Nachweis "IHK-geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit" für die geplante Einsatzleitung je LOS
Nutzen Sie das Dokument "Referenzliste" für
- mindestens drei (max. sechs) aussagekräftige Referenzen aus den letzten drei Jahren (mit Angabe von Kundenname, aktuell erreichbarer Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Vertragszeitraum, Auftragsvolumen), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Die entsprechenden Verträge laufen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bereits seit mindestens neun Monaten und sind aktuell noch aktiv (dh Beginn Vertragslaufzeit spätestens am 01.09.2022 und zum 01.06.2023 noch aktiv). Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Die Nichtvorlage von drei entsprechenden Referenzen bei Angebotseinreichung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
- die beigefügten Verpflichtungs-, Eigen- und sonstigen Erklärungen im Dokument "Erklärungen im Beschaffungsverfahren"
Ortsbesichtigung am
Mittwoch, 14.06.2023, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Campus Deutz inkl. Leitwarte)
Mittwoch, 14.06.2023, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Campus Leverkusen)
Donnerstag, 15.06.2023, 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (Campus Südstadt)
Donnerstag, 15.06.2023, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Campus Gummersbach)
zwingend erforderlich. Die Nichtvorlage des entsprechenden Protokolls (Anlage 4 "Protokoll Ortsbesichtigung") mit dem Angebot führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2027
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDK21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
- Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
- Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3045
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de