Beschaffung von acht Notarzteinsatzfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 156101 38 0422
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von acht Notarzteinsatzfahrzeugen
Derzeit werden 8 Notarzteinsatzfahrzeuge gemietet. Diese unterliegen aufgrund der Nutzung einem natürlichen Verschleiß und müssen daher nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, um die Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes zu erfüllen.
Fahrgestell
Derzeit werden 8 Notarzteinsatzfahrzeuge gemietet. Diese unterliegen aufgrund der Nutzung einem natürlichen Verschleiß und müssen daher nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, um die Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes zu erfüllen.
Ausbau und Beklebung
Abholung ab Werk
Derzeit werden 8 Notarzteinsatzfahrzeuge gemietet. Diese unterliegen aufgrund der Nutzung einem natürlichen Verschleiß und müssen daher nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden, um die Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplanes zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau und Beklebung
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen. Angebote sind als Upload in Textform auf der
Vergabeplattform www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich. Es gelten die Ausschreibungs-, Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers. Vom Bieter dennoch verwendete abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform
https://www.vergabe.rib.de. , Bieterinformationen zur Registrierung, zum Bieterclient und zur Abgabe von Angeboten finden sich unter https://www.vergabe.rib.de/hilfe/ und https://www.vergabe.rib.de/bieter/ zur selbstständigen Recherche.
Ergänzung zu Ziffer VI.2) Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung finden Sie unter:
https://www.siegen-wittgenstein.de/?object=tx%7c3417.2&ModID=10&FID=3415.386.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 4110
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Fax: +49 271 / 333-291433